Neue Energiesparmaßnahmen: Welche Pflichten haben Immobilieneigentümer?
Um Energie zu sparen und den drohenden Gasengpass zu minimieren, hat die Bundesregierung diverse Energiesparmaßnahmen verabschiedet. Ein Teil der Regelungen ist in Kraft seit dem 1. September 2022 und der zweite Teil gilt seit dem 1. Oktober 2022. Eigentümer von Immobilien sind in der Pflicht, bei den Einsparungen mitzuwirken. Betroffen sind öffentliche und private Gebäude sowie Gewerbeimmobilien.
Hier eine Übersicht der beschlossenen Maßnahmen, die den privaten Bereich betreffen:
- Die Temperatur in der Wohnung kann herabgesetzt werden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindesttemperatur in der Immobilie zu gewährleisten. Bevor die Energiesparmaßnahmen in Kraft getreten sind, mussten Vermieter dafür sorgen, dass in der Privatwohnung eine Temperatur mindestens zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden konnte. Aufgrund der neuen Energiesparmaßnahmen sind sie von dieser Verpflichtung vorübergehend befreit. Die Mieter müssen darauf achten, dass die Wohnung ausreichend gelüftet und angemessen beheizt wird, damit keine Schäden in der Wohnung entstehen. Vor allem ist es wichtig, dass kein Schimmel entsteht.
- Es ist nicht erlaubt, private Schwimmbecken und Badebecken mit Gas und Strom zu beheizen. Das gilt sowohl für Swimmingpools sowohl in Innenräumen als auch Außen. Von dieser Maßnahme sind auch Whirlpools und Aufstellbecken betroffen. Der Gesetzgeber einen eine Ausnahme für Pools vorgesehen, die zu therapeutischen Anwendungen dienen. Schwimmbäder, Pools in Hotels, Reha-Zentren oder in ähnlichen Einrichtungen sind von der Energiesparmaßnahme ausgenommen und können weiter vor vorher beheizt werden.
- Eigentümer von größeren Wohngebäuden (Mehrfamilienhäusern) und Gasversorger haben eine Auskunftspflicht. Sie müssen ihre Mieter beziehungsweise Kunden rechtzeitig darüber informieren, welcher Energieverbrauch zu erwarten ist und welche Kosten damit verbunden sind. Außerdem müssen sie über mögliche Einsparmöglichkeiten informieren.
Mittelfristige Energiesparmaßnahmen
Zusätzlich wurden mittelfristige Energiesparmaßnahmen beschlossen, die seit dem 1. Oktober für zwei Jahre gelten. Das Ziel ist, die Energieeffizienz in Gebäuden zu erhöhen und dadurch Energie zu sparen. Vorgesehen sind folgende Maßnahmen:
- Gebäude mit Gasheizungen müssen jährlich eine Heizungsprüfung absolvieren. Die Heizanlagen sollte auf niedrigere Vorlauftemperatur eingestellt und die Temperatur während der Nacht reduziert werden. Dabei sind wichtig, dass alle Möglichkeiten zur Heizungsoptimierung sinnvoll umgesetzt werden und so zum Energiesparen beitragen.
- Große Immobilien, die mit einer zentralen Wärmeversorgung durch Erdgas ausgestattet sind, müssen einen hydraulischen Abgleich vornehmen. Das trägt dazu bei, dass das Wasser in den Heizkörpern optimal verteilt wird. Dadurch sollten die Heizungen möglichst effizient arbeiten.
- Gebäude, die mit einer ineffizienten und ungesteuerten Heizungspumpe (Erdgas) versehen sind, müssen eine neue und energiesparende Heizungssysteme erhalten.
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