Altes Einfamilienhaus mit Garten

Jung kauft Alt: Das neue KfW Föderprogramm im Überblick

Immobilien News

In einer Zeit, in der bezahlbarer Wohnraum zur Mangelware wird und der Klimaschutz immer dringlicher, kommt das neue KfW-Förderprogramm “Jung kauft Alt” wie gerufen. Seit dem 3. September 2024 bietet es jungen Familien eine einzigartige Möglichkeit, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Das Programm schlägt gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe: Es macht den Erwerb von Bestandsimmobilien für junge Käufer attraktiver, fördert die energetische Sanierung alter Gebäude und belebt Ortskerne neu. Mit zinsgünstigen Krediten von bis zu 200.000 Euro setzt die KfW einen starken Anreiz, in ältere Häuser zu investieren und diese auf moderne Energiestandards zu bringen.

In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf die Details, Vorteile und Herausforderungen dieses innovativen Programms, das das Potenzial hat, den Immobilienmarkt und die Energieeffizienz im Gebäudesektor nachhaltig zu verändern.

Eckdaten des KfW-Programms “Jung kauft Alt”

  • Startdatum: 3. September 2024
  • Zielgruppe: Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, das Kind muss im Haushalt leben. Als Eigentümer bewohnen Sie die geförderte Immobilie selbst (mind. 50 % Eigentumsquote). Die erworbene Immobilie ist Ihre einzige Immobilie in Deutschland.
  • Einkommensgrenzen: Ihr Haushaltseinkommen (laut Steuerbescheid Ihr zu versteuerndes Einkommen) darf max. 90.000 Euro betragen bei einem minderjährigen Kind. Diese Grenze steigert sich um 10.000 Euro je weiteres Kind.
  • Fördermittelvolumen: für 2024 stehen insgesamt 350 Millionen Euro bereit.

Förderkonditionen 

  • Förderfähig: Kaufpreis einer Immobilie (max. eine Wohneinheit) inklusive der Grundstückskosten
  • Maximale Kredithöhen: richtet sich nach der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt
    1. Kind: 100.000 Euro
    2. Kinder: 125.000 Euro
    3. Kinder und mehr: 150.000 Euro
  • Zinssätze: der Sollzins pro Jahr liegt Stand September 2024 zwischen 0,12 % p. a. bis 3,23 % p.a.
  • Zinsbindung: die Dauer der Zinsbindung kann zwischen 10 und 20 Jahren gewählt werden
  • Laufzeiten: mindestens 7 Jahre bis maximal 35 Jahre bei Annuitätendarlehen (Darlehen mit monatlicher Rückzahlung), tilgungsfreie Jahre je nach Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren. Bei einem endfälligen Darlehen beträgt die Laufzeit und Zinsbindung 7 bis 10 Jahre

Vergleich zu marktüblichen Konditionen

Das geförderte Darlehen bietet einen sehr attraktiven Zins, der je nach Laufzeit sehr deutlich unter den aktuellen Marktkonditionen liegt. Dies ist der große Vorteil und Zugpferd dieses Programms.

Voraussetzungen für das neue Förderprogramm

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Energieeffizienzklasse der Immobilie:

Ein Ziel der KfW-Förderung ist die Reduktion des Energieverbrauchs im Wohngebäudebestand insgesamt, förderfähig sind nur Bestandsimmobilien mit einem Energie­bedarfs­ausweis oder Energie­verbrauchs­ausweis der Energie­effizienz­klasse F, G oder H.

Einkommensgrenze /Haushaltseinkommen der Antragsteller im Überblick:

  • Das durchschnittliche Einkommen (das als zu versteuerndes Ein­kommen im Einkommen­steuer­bescheid steht) des vorletzten und vor­vorletzten Jahres (für Anträge im Jahr 2024 also der Durch­schnitt von 2022 und 2021)max. 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind
  • max. 100.000 Euro pro Jahr bei zwei Kindern
  • max. 110.000 Euro pro Jahr bei drei Kindern
  • + 10.000 Euro je weiterem Kind
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Selbstnutzung der Immobilie:

Sie müssen als Eigentümer/in die Immobilie selbst bewohnen, sie darf nicht als Ferienhaus oder -wohnung dienen.

Sanierungspflichten bei Altbau

Innerhalb von 4,5 Jahren (54 Monaten) nach Zusage der Förderung müssen Sie die Immobilie sanieren und mindestens das „Effizienz­haus 70 Erneuer­bare-Energien-Klasse“ gemäß der „Bundes­förderung für effiziente Ge­bäude“ erreichen.

Um dies zu erreichen, muss ein Energieberater hinzugezogen werden. Spätestens nach Sanierung bescheinigt dieser den geforderten Effizienzhaus-Stand.

Bevor Sie den Kauf abschließen, sollten Sie unbedingt mit einem Energieberater alle Sanierungsmaßnahmen besprechen, kalkulieren und zeitlich planen, um alle Anforderungen der Förderungen einhalten zu können. Auch sehen Sie dann vorab, welche Investitionssumme auf Sie zukommt.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

  • BEG-Förderung für die Sanierung:
    Ebenfalls ein Förderprogramm der KfW, das die energetischen Maßnahmen einer Komplettsanierung fördert, um mindestens auf die Effizienzhaus-Stufe 80 zu kommen (was gegeben ist, da die Förderung “Jung kauf Alt” eine höhere/bessere Effizienzhausklasse fordert) neben einem zinsgünstigen Darlehen erhält man einen Tilgungszuschuss. Weitere Auskünfte hier erhalten Sie hier.
  • KFW-Wohneigentumsprogramm:
    Klassisches Darlehen für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und diesen selbst nutzen. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
  • Heizungsförderung für Privatpersonen:
    hier winkt ein sehr großer Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Mehr erfahren Sie unter folgendem Link.
  • Ausschluss bestimmter Programme:
    Die KfW gibt hier klar vor, dass die Kombination mit bestimmten weiteren Programmen ausgeschlossen ist. Hierzu zählen  „Baukindergeld“ (424), „Wohneigentum für Familien – Neubau“ (300) oder „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (308).

Ihr Finanzierungspartner, über den Sie den Förderkredit beantragen können, kann Ihnen aufzeigen, welche Kombinationen möglich sind und welche nicht.

Antragstellung und Ablauf

  • Zeitpunkt der Antragstellung:
    Absolut wichtig: dieser muss VOR DEM KAUF der Immobilie liegen!
  • Erforderliche Unterlagen:
    1. Die Einkommensteuerbescheide der Ehe- oder Lebens­partner bzw. Allein­erziehenden für das vorletzte und vor­vorletzte Jahr
    2. Die Geburtsurkunde aller im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren
    3. Den gültigen Energiebedarfsausweis oder Energie­verbrauchs­ausweis, aus dem die Ein­stufung der zum Kauf vor­gesehenen Wohn­immobilie in die Energie­effizienz­klasse F, G oder H hervorgeht.
  • Rolle der Hausbank:
    I.d.R. können Sie über Ihre Hausbank dieses Förderprogramm abwickeln. Von Antragstellung, Einreichung von Unterlagen über Auszahlung des Kredits wickelt diese für Sie alles mit der KfW ab. Sollte Ihre Hausbank dies nicht anbieten, können Sie sich auch an eine andere Geschäfts­bank, Spar­kasse, Genossen­schafts­bank, Bau­spar­kasse oder Versicherung wenden.

Vor- und Nachteile des Programms

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Chancen für Familien

Das KfW-Förderprogramm “Jung kauft Alt” bietet eine vielversprechende Möglichkeit, den Erwerb von Wohneigentum für junge Familien zu erleichtern und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Trotz einiger Herausforderungen überwiegen die Vorteile für Familien, Kommunen und die Umwelt. Mit der richtigen Planung und Beratung kann dieses Programm den Traum vom eigenen, nachhaltigen Zuhause für viele Familien Wirklichkeit werden lassen. 
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Kritikpunkte und Herausforderungen

Trotz der vielversprechenden Ansätze des “Jung kauft Alt”-Programms gibt es auch kritische Stimmen und Herausforderungen. Ein Hauptkritikpunkt ist die begrenzte Verfügbarkeit geeigneter Objekte, insbesondere in Ballungsräumen, wo der Immobilienmarkt ohnehin angespannt ist. Zudem bemängeln Experten, dass die Sanierungskosten oft unterschätzt werden, was für junge Familien zu einer finanziellen Belastung werden kann.

Die kurze Frist von 54 Monaten für die energetische Sanierung wird als ambitioniert angesehen und könnte manche Käufer überfordern. Auch die Komplexität der Förderrichtlinien und der damit verbundene bürokratische Aufwand werden kritisiert.

Schließlich gibt es Bedenken, dass das Programm zu einer Preiserhöhung bei Bestandsimmobilien führen könnte, was dem Ziel der Schaffung bezahlbaren Wohnraums entgegenwirken würde. Diese Aspekte zeigen, dass trotz der positiven Intentionen des Programms noch Herausforderungen zu bewältigen sind, um dessen volle Wirksamkeit zu entfalten.

Chancen und Herausforderungen für junge Familien und Klimaschutz

Das KfW-Förderprogramm “Jung kauft Alt” ist ein spannender Schritt, um jungen Familien den Traum vom Eigenheim zu ermöglichen und gleichzeitig den Klimaschutz voranzutreiben. Es bietet nicht nur finanzielle Unterstützung für den Kauf von Bestandsimmobilien, sondern fördert auch deren energetische Sanierung – eine Win-win-Situation!

Trotz einiger Herausforderungen, wie der Verfügbarkeit geeigneter Objekte und der hohen Sanierungskosten, hat das Programm das Potenzial, den Immobilienmarkt nachhaltig zu verändern. In den kommenden Jahren könnten wir Anpassungen sehen, die es noch attraktiver machen, in alte Häuser zu investieren. 

Wenn alles gut läuft, könnte “Jung kauft Alt” nicht nur die Wohnsituation vieler Familien verbessern, sondern auch als Vorbild für ähnliche Initiativen in anderen Ländern dienen. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich dieses Programm entwickelt und welche positiven Veränderungen es für unsere Städte bringen kann!

FAQ – Diese Fragen werden zum KfW-Programm “Jung kauft Alt” oft gestellt

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Wer kann das Förderprogramm "Jung kauft Alt" in Anspruch nehmen?

Das Programm richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie zur Selbstnutzung erwerben möchten.
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Welche Einkommensgrenzen gelten für das Programm?

Die genauen Einkommensgrenzen variieren je nach Familiengröße und Region. Für eine vierköpfige Familie liegt die Grenze beispielsweise bei einem Jahresbruttoeinkommen von 90.000 Euro.
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Wie hoch ist die maximale Fördersumme?

Die maximale Kredithöhe beträgt 200.000 Euro pro Vorhaben.
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Welche Zinssätze und Laufzeiten bietet das Programm?

Die Zinssätze sind gegenüber marktüblichen Konditionen vergünstigt und beginnen bei 1,5 % effektiv p.a. Die Laufzeiten können bis zu 30 Jahre betragen.

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Muss die geförderte Immobilie saniert werden?

Ja, innerhalb von drei Jahren nach Erwerb muss die Immobilie auf den Standard Effizienzhaus 70 EE saniert werden.
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Kann das Programm mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Ja, eine Kombination mit der BEG-Förderung für die energetische Sanierung ist möglich. Andere Programme können ausgeschlossen sein.
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Wann kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss vor Abschluss des Kaufvertrags über die Hausbank bei der KfW eingereicht werden.
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Welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?

Benötigt werden u.a. Einkommensnachweise, Geburtsurkunden der Kinder, Kaufvertragsentwurf und ein Energiegutachten der Immobilie.
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Gibt es eine Mindesthaltefrist für die geförderte Immobilie?

Ja, die Immobilie muss mindestens 10 Jahre selbst genutzt werden.
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Was passiert, wenn die Sanierungspflicht nicht erfüllt wird?

Bei Nichteinhaltung der Sanierungspflicht kann die KfW den Kredit kündigen und eine vorzeitige Rückzahlung verlangen.
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Können auch Alleinerziehende das Programm nutzen?

Ja, auch Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind können die Förderung beantragen.
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Ist eine Teilfinanzierung möglich?

Ja, es muss nicht die gesamte Kaufsumme über das KfW-Programm finanziert werden.
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Gibt es regionale Unterschiede in der Förderung?

Die Einkommensgrenzen können je nach Region variieren, um unterschiedliche Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.
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Wie lange läuft das Förderprogramm?

Das Programm ist zunächst unbefristet, kann aber je nach Mittelauslastung angepasst oder beendet werden.
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Kann ich den KfW-Kredit vorzeitig zurückzahlen?

Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich, kann aber mit Vorfälligkeitsentschädigungen verbunden sein.
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Wie alt darf mein Kind maximal sein?

Es muss mindestens ein minderjährige Kind (unter 18. Jahren) im Haushalt leben. Am Tag der  Antragstellung darf das Kind volljährig werden.
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Werden ungeborene Kinder auch berücksichtigt?

Kinder die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht geboren sind, werden nicht berücksichtigt.
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Ist auch ein Neubau förderfähig?

Nein, die neue Kfw-Förderung bezieht sich nur auf Bestandsimmobilien.

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