Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024: Diese Regelungen betreffen Ihre Immobilie ab 2025
Faire Grundsteuerbewertung: Mehr Mitspracherecht für Eigentümer
Neue Steuervorteile für Photovoltaikanlagen
Wichtige Details zur neuen Regelung bezüglich Photovoltaikanlagen
Die Steuerbefreiung gilt auch für Gebäude, die ausschließlich gewerblich genutzt werden. Hier können Sie ebenfalls von der erhöhten Leistung von 30 Kilowatt Peak pro Gewerbeeinheit profitieren. Beachten Sie dabei: Es handelt sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet, wenn Sie die Grenze überschreiten, entfällt die Steuerbefreiung vollständig.
Zeitliche Anwendung:
Die neue Regelung greift für alle Photovoltaikanlagen, die Sie nach dem 31. Dezember 2024:
- neu anschaffen
- erstmals in Betrieb nehmen
- oder bestehende Anlagen erweitern
Erleichterungen bei Immobilienerbschaft und -schenkung
Breiter Anwendungsbereich der neuen Regelung beim Erben und Verschenken von Immobilien
- Selbst genutzte Eigenheime
- Vermietete Wohnungen
- Wohnungen in Mehrfamilienhäusern
- Immobilien, die nach der Erbschaft oder Schenkung vermietet werden
Praktische Bedeutung für Erben
Besonderheit bei ausländischen Immobilien
Neue Regelungen bei der Gebäudeabschreibung
Was bedeutet das konkret für Sie?
Digitalisierung im Bausektor: Neue Regelungen zum Steuerabzug
Was bedeutet das für Sie als Bauherr oder Auftraggeber?
Wenn Sie Bauleistungen in Auftrag geben und einen Erstattungsantrag stellen möchten, erfolgt dies künftig ausschließlich über das elektronische System des Finanzamts. Dies soll die Bearbeitung beschleunigen und den Verwaltungsaufwand reduzieren.
Wichtige Ausnahmeregelung
- Sie keinen Internetzugang haben.
- Die technische Ausstattung fehlt.
- Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, elektronische Anträge zu stellen.
Änderungen bei der Gewerbesteuer ab 2025: Neue Regelung zur Grundbesitzkürzung
Was ändert sich bei der Gewerbesteuer konkret?
Praktische Bedeutung für Unternehmen
- Die Kürzung wird direkt an die real gezahlte Grundsteuer gekoppelt.
- Maßgeblich ist der tatsächliche Erhebungszeitraum.
- Die Neuregelung schafft mehr Transparenz bei der steuerlichen Behandlung.
Neue Regelungen zur Grunderwerbsteuer: Präzisere Definition von Gesellschaftsvermögen
Klare Definition des Gesellschaftsvermögens
- Maßgeblich ist die Gesellschaft, die zuletzt einen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang durchgeführt hat.
- Die Zuordnung bleibt bestehen, solange keine Rückabwicklung erfolgt.
Schutz vor Missbrauch
- Rückgängig gemachte Erwerbsvorgänge werden nicht berücksichtigt.
- Zurückerworbene Grundstücke fallen unter besondere Prüfung.
- Die Regelung greift bei allen relevanten Gesellschaftstransaktionen.
Zeitliche Anwendung
- Für alle neuen Erwerbsvorgänge nach Verkündung des Gesetzes.
- Rückwirkend für bestimmte frühere Transaktionen.
- Bei allen gesellschaftsrechtlichen Übertragungen von Grundstücken.
Ausblick: Bessere Chancen durch neue Wohngemeinnützigkeit
Praktische Empfehlungen für Ihre Steuerplanung
- Sammeln Sie frühzeitig Nachweise über den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie.
- Dokumentieren Sie sorgfältig alle Modernisierungsmaßnahmen.
- Lassen Sie sich bei größeren Entscheidungen von einem Steuerberater beraten.
- Planen Sie langfristig, besonders bei Investitionen in Solaranlagen.
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