Änderungen ab 2024: Das Gebäudeenergiegesetz im Überblick
Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes: Was ändert sich ab 1. Januar 2024?
Die Zukunft der Heiztechnologie: Mindestens 65% erneuerbare Energien
Im Wesentlichen zielt das Gebäudeenergiegesetz darauf ab, dass zukünftige Heizsysteme zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Bestimmungen ab 2024 zunächst nur für neu errichtete Gebäudeareale Anwendung finden.
Elektrisch, solar oder hybrid: Ihre Heizoptionen unter dem Gebäudeenergiegesetz
Welche Heizsysteme sind zukünftig erlaubt? Neben der Option für elektrische Wärmepumpen können Gebäude auch an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden. Alternativ sind Heizungsanlagen, die mit Holzpellets oder Hackschnitzeln betrieben werden, ebenfalls zulässig. Zusätzlich können Haushalte eine Direktheizung mit elektrischem Strom, solarthermische Heizsysteme oder hybride Lösungen, die erneuerbare Energien mit Gas- oder Ölbrennern kombinieren, wählen.
Für Gasheizsysteme gibt es nach dem Jahr 2024 noch eine Einbauoption, vorausgesetzt sie sind für den Betrieb mit Wasserstoff ausgelegt und können später entsprechend modifiziert werden. Sollte ein Haushalt ab dem Jahr 2029 keinen Zugang zu grünem Wasserstoff haben, sind gestaffelte Anforderungen vorgesehen: Ab diesem Jahr müssen in neuen Gasheizsystemen mindestens 15 Prozent Biogas verwendet werden, dieser Anteil steigt 2035 auf 30 Prozent und erreicht 2040 schließlich 60 Prozent.
Moderne Ölheizsysteme sind ebenfalls weiterhin zulässig, vorausgesetzt sie können bis zu 65 Prozent erneuerbare Treibstoffe zum Mischen verwenden.
Zukunft älterer Heizsysteme: Was Besitzer von Gas- und Ölheizungen wissen müssen
Was wird aus älteren Gas- und Ölheizanlagen? Für den Moment dürfen bestehende Gas- und Ölheizsysteme weiter betrieben und bei Bedarf auch instand gesetzt werden. Wie die Bundesregierung klarstellt, besteht keine unmittelbare Pflicht zum Austausch dieser Heizanlagen.
Die weitere Vorgehensweise ist abhängig von den verbindlichen Wärmeplänen, die kommunal erarbeitet werden müssen. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern haben gemäß dem Wärmeplanungsgesetz bis Mitte 2026 Zeit, um solche Pläne auszuarbeiten; kleinere Kommunen bis zum Jahr 2028. Erst wenn diese Planungen für die jeweiligen Regionen abgeschlossen sind, sollen die Vorgaben für einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Heizung auch für Bestandsgebäude in Kraft treten. Immobilienbesitzer können dann ihre weiteren Schritte planen.
Die kommunalen Wärmepläne sollen auch Auskunft darüber geben, ob und wie eine umweltfreundliche Fernwärmeversorgung realisierbar ist. Auf diese Weise möchte die Bundesregierung eine “Planungs- und Investitionssicherheit” für Hausbesitzer schaffen. Das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz, das ebenfalls zum 1. Januar wirksam werden soll, sind somit eng miteinander verknüpft.
Das sollten Sie über die Übergangsfrist wissen
Bei einem unumkehrbaren Ausfall einer Gas- oder Ölheizung sind laut geänderten Gesetzesentwürfen Übergangsregelungen vorgesehen. Diese gelten ebenso für den Fall, dass ein Heizungsaustausch geplant ist. Innerhalb dieser fünfjährigen Übergangszeit dürfen Heizsysteme installiert und betrieben werden, die nicht den Kriterien von 65 Prozent erneuerbarer Energien entsprechen.
Zusätzliche Bestimmungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes
Welche weiteren Bestimmungen enthält das Gesetz? Das neue Regelwerk schreibt eine verpflichtende Beratung vor, die in Kraft tritt, wenn neue Heizsysteme installiert werden sollen, die feste, flüssige oder gasförmige Energieträger verwenden. Ziel der Beratung ist es, auf mögliche Konsequenzen im Kontext der kommunalen Wärmeplanung sowie auf finanzielle Risiken, besonders durch ansteigende CO₂-Kosten, aufmerksam zu machen. Als qualifizierte Berater kommen neben Energieexperten auch Schornsteinfeger, Heizungstechniker und Elektrofachkräfte infrage.
Gesetzeskonforme Heizsysteme: Was steht zur Auswahl?
Beim Ein- oder Austausch von Heizungen haben Hausbesitzer verschiedene Optionen zur Auswahl: Anbindung an ein Wärmenetz, Direktheizungen mit Strom, elektrische Wärmepumpen, Hybridlösungen (Mix aus erneuerbaren Energien und Gas- oder Ölkesseln) Biomasse-Heizsysteme, , Solarthermie-Heizungen und “H2-Ready”-Gasheizungen, die auf reinen Wasserstoff umgestellt werden können. Voraussetzung für solch eine Umrüstung ist jedoch ein verbindlicher Plan für eine lokale Wasserstoffinfrastruktur. Alternativ können Heizsysteme basierend auf erneuerbaren Energien oder eine Mischung aus verschiedenen Techniken genutzt werden. In diesem Fall muss ein rechnerischer Beleg erbracht werden, der bestätigt, dass das 65 Prozent-Kriterium erfüllt ist.
Mietsteigerungen durch Heizungsmodernisierung: Was ist erlaubt?
Wie wirkt sich das neue Regelwerk auf Mieter aus? Laut den überarbeiteten Gesetzestexten der Koalition ist das Ziel, Mieter zu schützen. Früher konnten Eigentümer bis zu acht Prozent der Modernisierungskosten auf die jährliche Miete aufschlagen, wenn sie eine Wohnung renovierten. Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht jedoch eine veränderte Umlage für Modernisierungen vor. Nun dürfen Vermieter bis zu zehn Prozent der Ausgaben für den Austausch der Heizanlage auf die Mieter übertragen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine staatliche Förderung genutzt wird und die erhaltenen Fördermittel von den umlegbaren Kosten abgezogen werden. Dies soll Vermietern auch einen Anreiz bieten, ihre Heizsysteme zu modernisieren.
Zusätzlich gibt es eine Obergrenze für die Mietsteigerung: Durch den Einbau einer neuen Heizung darf die monatliche Miete um maximal 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche steigen. Sollten weitere Modernisierungsprojekte anfallen, kann die Miete wie bisher um zwei bis drei Euro pro Quadratmeter ansteigen.
Die Ökonomie der Ökologie: Finanzielle Anreize für umweltfreundliche Heizungen
Mit welcher finanziellen Unterstützung können Immobilieneigentümer rechnen? In den vergangenen Jahren sind die Kosten für Heizsysteme spürbar gestiegen. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband lag der Preis für eine installierte Luft-Wasser-Wärmepumpe 2021 bei rund 20.000 EUR, während die Kosten 2023 bereits im Durchschnitt bei 31.000 EUR liegen. Ähnlich verhält es sich bei Heizungen, die mit Holzpellets betrieben werden: Der Preis ist von 27.000 EUR im Januar 2021 auf 37.000 EUR im März 2023 gestiegen, was einer Zunahme von 37 Prozent entspricht. Hinzu können noch bauliche Anpassungen am Gebäude kommen.
Um den Übergang zu umweltfreundlicheren Heizlösungen zu erleichtern, gibt es staatliche Zuschüsse. Grundsätzlich wird jede Modernisierung mit einem Basissatz von 30 Prozent der Investitionskosten gefördert. Für Menschen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 EUR steigt der Fördersatz um weitere 30 Prozent an. Wer seine Heizung bis 2028 modernisiert, kann mit einem zusätzlichen Bonus von 20 Prozent rechnen. Es gibt jedoch eine Obergrenze für die Förderung, die bei maximal 70 Prozent der Gesamtkosten liegt.
Diese finanzielle Unterstützung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und soll mehrere Milliarden Euro umfassen. Zusätzlich sind verbilligte KfW-Kredite für Haushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 90.000 EUR vorgesehen, wobei die genauen Konditionen noch festgelegt werden müssen.
Heizen mit fossilen Brennstoffen: Die Deadline rückt näher
Bis wann ist das Heizen mit fossilen Energieträgern erlaubt? Nach dem aktuellen Heizungsgesetz ist das Verwenden von fossilen Brennstoffen zum Heizen bis zum Jahresende 2044 gestattet. Ab dem Jahr 2045 müssen Gebäude ausschließlich mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Derzeit setzt die deutsche Bevölkerung vorrangig auf Erdgas zum Heizen: Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wird fast die Hälfte der etwa 43 Millionen Wohnungen und Eigenheime in Deutschland mit Erdgas beheizt. Ölheizungen machen fast ein Viertel aus, und Fernwärme steht an dritter Stelle mit etwa 14 Prozent. Der Anteil von Elektrowärmepumpen steigt ebenfalls: War er 2017 noch bei 2,0 Prozent, beträgt er jetzt bereits 3,0 Prozent. Elektrische Heizsysteme versorgten 2022 rund 2,6 Prozent aller Wohnungen mit Wärme. Weitere 6,2 Prozent entfallen auf diverse andere Heizmethoden wie Holzpellets, Solarthermie oder auch Kohle.
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