Immobilienverkauf - Zeitlicher Ablauf nach Beurkundung

Immobilienverkauf: zeitlicher Ablauf nach Beurkundung vom Kaufvertrag

Immobilienverkauf: Tipps, Vorgehensweise & Strategien

Ein bedeutender Fortschritt im Verkaufsprozess einer Immobilie ist die Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar, der eine offizielle Beurkundung des Vertrags durchführt. Viele Käufer stellen sich die Frage, was nach der Beurkundung passiert und mit welcher zeitlichen Abfolge zu rechnen ist. Hier können Sie sich über den groben zeitlichen Ablauf nach Beurkundung vom Kaufvertrag informieren. Bedenken Sie bitte, dass es sich hierbei nur um geschätzte Werte handelt, die von Fall zu Fall anders verlaufen und auch deutlich überschritten werden können.

Der Kaufvertrag ist vor ca. 1 Woche beurkundet worden

Eine notariell beglaubigte Abschrift vom Kaufvertrag wird dem Käufer und Verkäufer wenige Tage nach der Beurkundung zugesandt. Der Notar beantragt die Eintragung einer Auflassung beim Grundbuchamt für den Käufer. Mit der Eintragung der Auflassungsvormerkung ist für jeden ersichtlich, dass der Käufer Anrecht an der verkauften Immobilie hat.

Der Kaufvertrag ist vor ca. 2 Wochen beurkundet worden

Ist der Kaufvertrag beurkundet, kann der Käufer, falls er zur Finanzierung des Immobilienkaufs einen Kredit aufnehmen muss, eine notarielle Grundschuldbestellung vornehmen lassen. Dafür benötigt der Käufer ein Grundschuldbestellungsformular seiner finanzierenden Bank, welches er dem Notar vorlegen muss. Die Grundschuldbestellung kann gleich im Anschluss nach der Verlesung und Unterzeichnung des Kaufvertrags stattfinden.

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Der Kaufvertrag ist vor 4 bis 10 Wochen beurkundet worden

Etwa vier bis neun Wochen nach dem der Kaufvertrag notariell wirksam wurde, wird der Käufer vom Finanzamt den Bescheid für die Grunderwerbssteuer erhalten. Diese sollte er auch fristgerecht an das zuständige Finanzamt überweisen, denn erst nach Bezahlung erhält er die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zur Eigentumsumschreibung benötigt wird.
Grundsätzlich wird der Notar die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung erst an den Käufer schicken, wenn er garantieren kann, dass der Käufer im Falle einer Zahlung auch vertragsgemäß das Eigentum erhält. Dazu gehört die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch an vereinbarter Rangstelle, die Löschung der alten Lasten, falls diese vom Käufer nicht übernommen werden und beim Verkauf einer Wohnung die Zustimmung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Beim Verkauf von Grundstücken wird außerdem noch ein Negativattest der Gemeinde, dass sie auf Ihr Vorkaufsrecht verzichtet benötigt. Bei der Beschaffung der Unterlagen sind wir als Ihr Immobilienbüro auch gerne behilflich. Hat der Käufer die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung bekommen, hat er Zeit, den Kaufpreis bis zur im Kaufvertrag vereinbarten Frist zu überweisen. Übernimmt der Käufer den Restkredit der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld der Bank des Verkäufers, erhält der Verkäufer nur den Restbetrag des Kaufpreises auf sein Konto.

Der Kaufvertrag ist vor 6 bis 12 Wochen beurkundet worden

Wurde der Eingang des vollständigen Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufers bestätigt, wird der Antrag auf Umschreibung des Eigentums durch den Notar beim Grundbuchamt eingereicht. Ebenfalls ist der Käufer dann Besitzer und berechtigt, die erworbene Immobilie zu nutzen. Aber auch alle Verpflichtungen und Lasten, wie zum Beispiel die Verkehrssicherungspflichten, gehen an den Käufer über. Erhält der Verkäufer noch Rechnungen, die mit der Immobilie zu tun haben, kann er diese an den Käufer weitergeben.

Der Kaufvertrag ist vor 5 bis 12 Monate beurkundet worden

In dieser Zeit erfolgt dann letztlich der Eintrag des Käufers in das öffentliche Register, dem Grundbuch, als Eigentümer der Immobilie oder des Grundstücks. Beide Parteien werden vom Notar durch eine Eintragungsnachricht informiert, wenn der Vorgang abgeschlossen ist. Außerdem geht die Gebäudeversicherung auf den Käufer über. Unverzüglich nach der Eigentumsumschreibung muss die Versicherungsgesellschaft der Gebäudeversicherung schriftlich informiert werden. Wer, ob Verkäufer oder Käufer dieses erledigt, ist egal. Danach hat der Käufer das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats zu kündigen. Entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Versicherungsperiode. Der Eigentumswechsel ist dem Finanzamt zwecks Grundstückssteuer innerhalb von drei Monaten nach Eigentumsumschreibung anzuzeigen.

Eine gute Vorbereitung sichert einen schnellen Ablauf

Die Vielzahl von Vorgängen, die ein Notar zu bearbeiten hat, nimmt viel Zeit in Anspruch. Sie können sicher sein, dass sich der Notar bemüht, Ihren Kaufvertrag und die weiteren Vorgänge, so schnell wie möglich zu bearbeiten. Alle erforderlichen Unterlagen und wichtige Informationen werden Ihnen automatisch vom Notariat zugesandt. Bei Nachfragen sollten Sie immer das Aktenzeichen oder Urkundennummer angeben. Sie können sich selbstverständlich auch an Ihr Immobilienbüro wenden. Wir werden Sie in allen Fragen unterstützen. Der Ablauf eines Immobilienverkaufs mag sich zwar kompliziert anhören, ist aber ein Prozess, der klar gegliedert ist. Wir als Immobilienbüro werden alles tun, dass alle Vorbereitungen getroffen werden, um die Vorgänge zu beschleunigen. Sollten Sie trotzdem unsicher sein, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. In Zusammenarbeit mit dem Notar werden wir alle Prozesse noch einmal mit Ihnen besprechen.
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Was sagen unsere Kunden

Die Zufriedenheit von unseren Kunden ist uns sehr wichtig. Hier können Sie lesen, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. So könne Sie einen guten, näheren Einblick in unsere Arbeitsweise erhalten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen sehr gerne zur Seite.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

H.-G. J.

Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
W. O.

Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich… was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

G. R.

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Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular eine Nachricht. Für Ihre Fragen sowie Anliegen sind wir sehr gerne da. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Gerne können wir uns auch telefonisch austauschen: Tel. 089 70065020.

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