Eigenheim Versicherungen

Das Eigenheim gut absichern – Wichtige Versicherungen für Hausbesitzer, um das Eigentum im Schadenfall zu schützen

Immobilienverkauf: Tipps, Vorgehensweise & Strategien

Ob Brand, Wasser, Sturm oder Hagel: Eine Liste an möglichen Schäden, die an Immobilien auftreten können, ist lang. Daher ist ein ausreichender Versicherungsschutz für Eigentümer unumgänglich. Obwohl der Gesetzgeber Hausbesitzer nicht verpflichtet, Versicherungen abzuschließen, ist jeder Eigentümer zumindest einen gewissen Basisschutz unbedingt abschließen. Wir gehen der Frage nach, welche Versicherungen für die eigene Immobilie wichtig und sinnvoll sind.

Unbedingt notwendig für alle Hausbesitzer: Die Wohngebäudeversicherung

Schäden an Immobilien können recht schnell im fünf- oder sechsstelligen Bereich liegen. Eine solche Summe zahlt niemand nebenbei vom Ersparten. Daher ist die verbundene Wohngebäudeversicherung zunächst die wichtigste aller Versicherungen. Wie teuer sie ausfällt, hängt zum einen vom Wert, zum anderen von der Lage der Immobilien ab. Versichert sind damit das Haus selbst sowie alle Objekte, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, z. B. Heizungen, Einbauküchen, aber auch Garagen oder Gartenschuppen. Abgedeckt werden Schadensursachen durch Feuer, Leitungswasser (z. B. durch Rohrbrüche) sowie Sturm und Hagel. Deswegen ist die Wohngebäudeversicherung die wichtigste Versicherung für Eigentümer.

Wichtig ist es, vor Beginn der Versicherung genau zu klären, welche Dinge mitversichert werden sollen. Nicht immer ist der günstigste Tarif ratsam, sondern einer, der lohnenswerte Deckungserweiterungen beinhaltet, wie z. B. die Solarmodule einer Photovoltaikanlage auf dem Dach, welche bei Hagel und Unwetter Schäden erleiden können.

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Was geschieht, wenn Ihr Haus vollständig zerstört wird?

Sollte Ihr Haus unglücklicherweise komplett niederbrennen, dann springt in so einem Fall die Versicherung ein und unterstützt Sie beim Neubau. Sie erhalten den sogenannten Neuwert Ihres Hauses. Das bedeutet, die Versicherung deckt die Kosten für ein neues Haus, das dem alten ähnlich ist, basierend auf den aktuellen Preisen. Hierbei sind nicht nur die reinen Baukosten abgedeckt, sondern auch das Honorar für den Architekten und die Ausgaben für die Planung und Konstruktion.

Es gibt allerdings eine wichtige Regel: Sie müssen innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau beginnen, um diesen Neuwert erstattet zu bekommen. Da Sie nach einem solchen Schaden nicht mehr in Ihrem Haus wohnen können, ist es ratsam, eine Versicherung abzuschließen, die auch die Kosten für eine Ersatzwohnung übernimmt, während Ihr Haus neu gebaut wird.

Elementarschadenversicherung: Schutz vor den Launen der Natur

Stellen Sie sich vor, Ihr Haus wird durch ein Unwetter beschädigt – Starkregen, Hochwasser, oder sogar durch ein Erdbeben. Hier kommt die Elementarschadenversicherung ins Spiel. Sie ist wie ein Schutzschild gegen finanzielle Verluste durch Naturereignisse. Diese Versicherung deckt Schäden an Ihrem Haus und Ihrem Eigentum ab, die durch verschiedene Naturgefahren verursacht werden:
  • Starkregen, Überschwemmungen und Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen und Erdrutsche
  • Erdsenkungen
  • Erdbeben
  • Vulkanausbrüche
Wenn ein Schaden eintritt, tragen Sie als Hausbesitzer einen kleinen Teil der Kosten selbst, da in der Regel eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Diese Versicherung ist ein zusätzlicher Baustein, den Sie zu Ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung hinzufügen können. Oft wird sie schon in diesen Versicherungen angeboten. Falls Sie diesen Schutz nicht möchten, müssen Sie ihn aktiv abwählen. Die erweiterte Naturgefahrenversicherung übernimmt wichtige Kosten, falls Ihr Haus beschädigt wird. Dazu gehören:
  • Reparaturen am Haus und an Nebengebäuden wie Garagen oder Schuppen.
  • Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes.
  • Falls nötig, den Abriss und Neubau eines gleichwertigen Hauses.
  • Auch die Kosten für eine Ersatzunterkunft, wenn Ihr Haus zeitweise unbewohnbar ist, können übernommen werden.
Besonders bei älteren Wohngebäudeversicherungen ist dieser Schutz oft nicht inklusive. Das kann im Schadensfall teuer werden. Deshalb ist es klug, Ihre Versicherung zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie Sie auch gegen Elementarschäden absichert. So vermeiden Sie, dass Sie im Ernstfall die Kosten selbst tragen müssen.

Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer: Einfach erklärt!

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Für selbst genutzte Immobilien

Wenn Sie in Ihrem eigenen Haus oder Ihrer Wohnung leben und keine Teile davon vermieten, ist eine private Haftpflichtversicherung unerlässlich. Sie schützt Sie, falls Sie unbeabsichtigt anderen Personen Schäden zufügen. Ein paar Beispiele:
  • Jemand rutscht in Ihrer Wohnung auf einem glatten Boden aus.
  • Ein Passant stürzt vor Ihrem Haus wegen Glatteis.
  • Ein von Ihnen nicht richtig befestigter Blumenkasten fällt herunter und beschädigt ein Auto.
  • Eine von Ihnen montierte Deckenlampe fällt herab und verletzt einen Besucher.
In all diesen Fällen springt die private Haftpflichtversicherung ein. Auch Ihr Ehepartner und minderjährige, unverheiratete Kinder sind üblicherweise mitversichert.
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Bei vermieteten Immobilien oder größeren Wohnanlagen

Besitzen Sie eine Immobilie, die Sie vermieten oder die Sie nicht selbst bewohnen, ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung notwendig. Als Eigentümer sind Sie verantwortlich, wenn Dritte durch Ihr Eigentum Schaden erleiden. Die Versicherung kommt für Schäden auf, beispielsweise wenn jemand wegen einer lockeren Gehwegplatte stürzt, auf vereisten Wegen ausrutscht, durch umstürzende Bäume oder herabfallende Eiszapfen verletzt wird. Wenn Sie Ihr Haus selbst bewohnen und eine private Haftpflicht haben, benötigen Sie diese zusätzliche Versicherung normalerweise nicht.
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Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

  • Besitzer von Mehrfamilienhäusern
  • Vermieter von Einfamilienhäusern
  • Eigentümer unbebauter Grundstücke
  • Eigentümer von Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen, falls mehr als drei Räume nicht selbst genutzt werden
  • Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft. Hier deckt die Versicherung nur Risiken ab, die von der eigenen Wohnung, dem dazugehörigen Keller und einem eventuellen eigenen Parkplatz ausgehen.

Denn kommt es auf dem Grundstück zu Schäden, haftet der Eigentümer. Dies kann besonders teuer werden, wenn Menschen zu Schaden kommen, z. B. bei Glätte. Hier fallen Schmerzensgeld und Behandlungskosten an, im schlimmsten Fall kann es sogar zur Zahlung einer lebenslangen Rente durch den Versicherer kommen. Immobilieneigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen, haben dies bereits mit ihrer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.

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Der Haus- und Wohnungsschutzbrief: Ihr Retter in der Not

Der Haus- und Wohnungsschutzbrief ist wie ein zuverlässiger Helfer, der im Notfall schnell zur Stelle ist. Wenn Sie sich zum Beispiel aus Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung aussperren, hilft Ihnen der Schutzbrief. Er sorgt dafür, dass ein Schlüsseldienst kommt und die Tür öffnet. Die Kosten für das Öffnen der Tür und, falls nötig, für ein vorübergehendes Schloss übernimmt die Versicherung. Aber der Schutzbrief kann noch mehr: Stellen Sie sich vor, Ihr Abfluss in der Badewanne oder Küche ist verstopft. Kein Problem – die Versicherung organisiert und bezahlt die Rohrreinigung. Das gilt auch für Probleme mit Ihrer Heizung, Wasserleitungen oder Elektrik. Und wenn Sie unerwünschte Gäste wie Silberfische, Motten oder Mäuse loswerden müssen, übernimmt der Schutzbrief auch diese Kosten. Sogar die Entfernung von Wespen- oder Bienennestern wird abgedeckt. Meist wird der Haus- und Wohnungsschutzbrief als Zusatzoption zu Ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten. Man kann ihn mit einem Autoschutzbrief vergleichen, der bei einer Kfz-Versicherung hinzugefügt wird. Beachten Sie, dass es einen Höchstbetrag geben kann, den die Versicherung pro Schadensfall übernimmt.

Hausratversicherung: Ihr Schutz für persönliche Gegenstände

Die Hausratversicherung ist wie ein Sicherheitsnetz für die Dinge in Ihrem Zuhause – von Möbeln und Kleidung bis hin zu Elektrogeräten. Sie bietet Schutz gegen Schäden, die durch verschiedene Ursachen entstehen können:
  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosionen oder Implosionen
  • Einbruch und Diebstahl
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung
Sie können Ihren Schutz erweitern, zum Beispiel durch Zusatzoptionen gegen Fahrraddiebstahl. Was leistet die Hausratversicherung konkret?
  • Sie zahlt den Wiederbeschaffungswert für gestohlene oder kaputte Gegenstände. Das bedeutet, Sie bekommen so viel Geld, dass Sie einen gleichwertigen Gegenstand zu aktuellen Preisen neu kaufen können.
  • Sie übernimmt die Reparaturkosten für beschädigte Sachen.
  • Sie entschädigt auch für den Wertverlust, wenn ein beschädigter Gegenstand noch nutzbar ist.

Ein wichtiger Tipp: Passen Sie die Versicherungssumme an! Ihr Hausrat verändert sich im Laufe der Zeit, und teure Neuanschaffungen oder Wertgegenstände wie Schmuck sollten in der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Überprüfen Sie regelmäßig, ob die vereinbarte Entschädigung noch zu Ihrem Besitz passt. Sonst riskieren Sie, im Schadensfall nicht den vollen Wert ersetzt zu bekommen – das nennt man Unterversicherung.

Rechtsschutz besonders für Vermieter von Immobilien ratsam

Wer seine Immobilien vermietet, sollte über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken. Oft genug kommt es zu Streitigkeiten mit Mietern, die nicht selten vor Gericht enden. Dies gilt auch für Unstimmigkeiten mit anderen Wohnungseigentümern oder Nachbarn. Hier ist die Hilfe von entsprechenden Fachanwälten ratsam. Prozesskosten bei verlorenen Fällen können schon bei kleineren Streitwerten größere Summen verursachen. Auch Berufungsverfahren können sich in die Länge ziehen und kostenintensiv ausfallen. Daher lohnt der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung oder aber der Beitritt in einen Interessenverband, der gleichzeitig Rechtsschutz anbietet.

Für den finanziellen Notfall ausreichend vorsorgen

Der Erwerb einer Immobilie ist mit einer enormen finanziellen Last über Jahre hinweg verbunden. Wer einen hohen Kredit aufnimmt, sollte sich unbedingt für schlechte Zeiten absichern. Möglich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. So muss im Ernstfall, wenn der Job wegfällt, nicht zusätzlich das Haus aufgegeben werden. Eine weitere Alternative ist eine Risikolebensversicherung. So entsteht im Todesfall kein finanzielles Risiko für die Hinterbliebenen in Form eines hohen Schuldenbergs. Eine Sonderform der Risikolebensversicherung stellt die Restschuldversicherung dar. Beim Ableben, Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbslosigkeit wird der Bau- oder Kaufkredit ganz oder größtenteils übernommen oder die noch fälligen Raten gezahlt. Häufig wird diese Form direkt mit dem Baukredit angeboten.

Konditionen von Versicherungsschutz immer prüfen

Es ist ratsam, mehrere Angebote zu vergleichen. Besonders bei Anbietern für Hausratversicherungen gibt es enorme Preisunterschiede, denn Deutschland ist nach Risikozonen aufgeteilt. So sind die Versicherungsbeiträge für Immobilien in Großstädten viel teurer als in ländlichen Gebieten. Außerdem sollte eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen erfolgen, sprich, was mit der jeweiligen Police alles abgedeckt ist. So verhindert man im Schadensfall böse Überraschungen.

Kauf und Verkauf von Wohneigentum: Wichtige Versicherungsaspekte für Eigenheim

Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung geht die bestehende Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über – inklusive aller Rechte und Pflichten. Für die Versicherungsperiode, in der der Verkauf stattfindet, sind sowohl der Käufer als auch der Verkäufer gemeinsam für die Bezahlung der Versicherungsprämie verantwortlich. Es ist daher ratsam, dass Käufer und Verkäufer sich klar absprechen (und dies schriftlich festhalten), wer welchen Anteil der Prämie übernimmt. Der Käufer hat das Recht, die Versicherung zu kündigen. Diese Kündigung kann sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wirksam werden. Wichtig: Das Recht zur Kündigung erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem offiziellen Eigentumswechsel (Eintrag im Grundbuch) genutzt wird. Für eine Kündigung ist die Zustimmung eventueller Hypothekengläubiger nötig. Holen Sie diese also rechtzeitig ein. Die Zustimmung kann Ihnen nicht verweigert werden, wenn Sie eine gleichwertige Versicherung nachweisen können.
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Wie endet ein Versicherungsvertrag?

  • Versicherungsverträge mit festgelegter Laufzeit können am Ende dieser Laufzeit gekündigt werden.
  • Bei Verträgen über mehr als drei Jahre besteht die Möglichkeit, am Ende des dritten Jahres oder jedes folgenden Jahres zu kündigen.
  • Die Kündigung muss in der Regel drei Monate vor Vertragsende beim Versicherer sein.
  • Ein spezieller Kündigungsgrund ist nicht notwendig.
Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Danach können Sie jedes Jahr kündigen, beachten Sie dabei die 3-Monatsfrist. Sie können auch nach einer Beitragserhöhung oder nach der Regulierung eines Schadensfalls kündigen, sofern sich der Versicherungsschutz nicht verbessert hat.

Als erfahrene Immobilienmakler achten wir bei Immobilienverkauf darauf, dass alle notwendigen Versicherungen abgeschlossen und aufrechterhalten werden. Wir klären sowohl Verkäufer und Käufer über ihre Rechte und Pflichten auf, damit der Hausverkauf oder Hauskauf auch in Bezug auf die notwendigen Versicherungen sicher abläuft.

FAQ – Diese Fragen stellen Immobilieneigentümer zu Versicherungen häufig

Mit welchen Kosten müssen Eigentümer rechnen, damit Ihre Immobilie abgesichert ist?

Die Kosten werden durch verschiedene Parameter beeinflusst, daher ist es nicht möglich eine belastbare Kostenhöhe für eine ausreichende Absicherung, zu nennen. Das Baujahr des Gebäudes, die Wohnfläche, die Geschossanzahl, die Nutzung, die Bauartklasse, die Versicherungssumme sind Faktoren, die sich auf den Kostenbeitrag auswirken. Außerdem wird die Wertsteigerung des Hauses in den Versicherungsbeitrag eingerechnet. Das bedeutet, dass der Jahresbeitrag sich erhöht, wenn der Wert des Hauses steigt.

Wie sichere ich die Wärmepumpe gegen Schäden und Diebstahl?

Viele Hausbesitzer investieren heutzutage in Wärmepumpen, die oft bis zu 20.000 EUR kosten. Es ist besonders frustrierend, wenn diese teuren Geräte beschädigt oder sogar gestohlen werden. Wärmepumpen, die üblicherweise außerhalb des Hauses montiert werden, sind leider ein beliebtes Ziel für Diebe. Was also tun, wenn Ihre Wärmepumpe beschädigt oder gestohlen wird? Wer zahlt in solchen Fällen?

Oft sind Schäden an Heizsystemen durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Aber Vorsicht: Da Wärmepumpen draußen installiert sind, sind sie nicht immer automatisch in Ihrer Wohngebäudeversicherung eingeschlossen. Es gab schon Fälle, in denen Versicherungen den Schaden nicht übernahmen, weil die Pumpe nicht im Gebäude selbst stand.

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Wie endet ein Versicherungsvertrag?

1. Überprüfen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung: Klären Sie, ob Ihre Wärmepumpe mitversichert ist und für welche Schäden der Schutz gilt. Da Diebstähle von außen montierten Heizanlagen nicht alltäglich sind, sollten Sie dies explizit nachfragen.

2. Melden Sie Veränderungen der Versicherung: Informieren Sie Ihre Versicherung, wenn Sie eine Wärmepumpe installieren. Das ist wichtig, weil es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Lassen Sie sich die Anpassung Ihres Vertrags schriftlich bestätigen.

3. Beachten Sie mögliche neue Bedingungen: Wenn die Versicherung den Schutz anpasst, kann sich der Beitrag erhöhen. Außerdem kann die Versicherung verlangen, dass Sie zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel einen Zaun, eine Alarmanlage oder eine erhöhte Montage der Pumpe, um Diebstahl zu erschweren.

4. Regelmäßige Überprüfung: Es ist ratsam, Ihre Wohngebäudeversicherung alle paar Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um immer den passenden Schutz zu haben.

Welche Immobilien-Versicherungen sind für Bauherren während der Bauphase sinnvoll?

Der Bau eines Hauses ist mit hohen Kosten verbunden, denn eine Immobilie stellt einen großen Wert dar. Außerdem trägt der Bauherr die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle. Daher ist es wichtig, dass man sich bereits vor der Errichtung eines Hauses über mögliche Risiken und eventuelle Schäden im Klaren ist. Daher ist es empfehlenswert, dass ich Bauherren rechtzeitig über mögliche Versicherungen informieren, die ihnen während der Bauphase nützlich sein können. Zunächst handelt es sich um die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert sich der Bauherr gegen Sach- und Personenschäden auf der Baustelle. Sie ist notwendig, auch wenn Sie schlüsselfertig bauen lassen und Fremdfirmen beauftragen. Bis zur Fertigstellung des Gebäudes und Schlussabnahme ist der Versicherungsschutz notwendig.

Weitere Versicherungen, die für die Bauphase von Bedeutung sind: die Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Gebäudeneubauversicherung, die Bauhilferuffallversicherung, die Feuerrohbauversicherung sowie Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (für unbebaute Grundstücke).

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