Makleralleinauftrag

Darum ist ein Makleralleinauftrag so wichtig!

Immobilienverkauf: Tipps, Vorgehensweise & Strategien

Manche Immobilienverkäufer fragen sich, warum sie einen Makleralleinauftrag erteilen und sich für nur einen Makler entscheiden sollten. Es ist aber eine Tatsache, dass die Beauftragung von möglichst vielen Maklern die Verkaufschancen der Immobilie nicht erhöht. Ganz im Gegenteil.

In der Regel bedarf ein Maklervertrag keiner bestimmten Auftragsform, somit sind verschiedene Ausgestaltungen möglich und die Beauftragung eines Maklers kann unterschiedlich erfolgen. Der Vertrag kann also sowohl mündlich oder durch sogenanntes schlüssiges (konkludentes) Verhalten zustande kommen. Grundsätzlich sind unterschiedliche Vertragsformen möglich.

Der freie oder einfache Maklervertrag

Dieser Vertrag (auch Allgemeinauftrag genannt) ist dadurch geprägt, dass er die Vertragsparteien so gut wie gar nicht zu einem bestimmten Handeln verpflichtet. Es müssen nur die allgemein geltenden Treuepflichten beachtet werden. Ob es zu einem erfolgreichen Abschluss kommt, hängt natürlich von dem Einsatz des Maklers ab. Davon ist auch die Zahlung der Provision abhängig. Wenn der Makler nicht tätig wird, hat dies für ihn keine Folgen. Denn der einfache Maklervertrag verpflichtet den Makler nicht zu einer Tätigkeit. Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit widerrufen und die Zusammenarbeit mit dem Makler beenden, es sei denn, die Vertragspartner hätten etwas anderes vereinbart. Einen Kündigungsgrund muss nicht vereinbart werden, eine Kündigungsfrist gibt es ebenfalls nicht. Somit ist der Immobilieneigentümer an den Makler nicht in irgendeiner Weise gebunden und kann jederzeit kündigen.

Wenn der Makler eine große Initiative und kostenaufwendige Marketingaktivitäten entwickelt, und das Objekt nicht vermittelt wird, dann hat der Makler keinen Anspruch auf eine Provision. Die Erstattung der aufgewendeten Kosten erfolgt ebenfalls nicht. Der einfache Maklerauftrag ist für beide Vertragsparteien sehr wenig wert und mit vielen Nachteilen verbunden. Er ist weder bei Veräußerung noch bei einer Vermietung einer Immobilie zielführend.

Bei einem Allgemeinauftrag können mehrere Immobilienmakler mit der Vermarktung der Immobilie beauftragt werden. Dies verringert aber die Chance auf einen erfolgreichen Abschluss. Wenn die Immobilie von mehreren Anbietern vermarktet wird, sind Kaufinteressenten verunsichert. Es entstehen unweigerlich Bedenken in Bezug auf die Qualität der Immobilie. Die Interessenten fragen sich, ob die Immobilie so schlecht ist, dass sie von mehreren Maklern angeboten werden muss. Außerdem wird die ernsthafte Verkaufsabsicht des Immobilieneigentümers infrage gestellt. Selbst wenn die Interessenten besichtigen und sich anschließend für den Kauf entscheiden, werden sie von Zweifeln geplant, ob sie den Weg bis zum Notartermin unter so unsicheren Bedingen gehen wollen. Denn die Beschaffung einer Finanzierung ist mit Zeit und Aufwand verbunden. Wer weiß, ob nicht ein anderer Makler weitere Interessenten bringt und somit der gewünschte Vertragsabschluss doch nicht stattfindet. Auch die Banken hören es nicht gerne, dass sie einen Darlehensvertrag unter solchen Bedingungen vorbereiten sollten.

Seriöse und erfolgreiche Immobilienmakler werden einen einfachen Maklerauftrag gar nicht akzeptieren. Daher läuft der Eigentümer die Gefahr, dass seine Immobilie von unseriösen Anbietern vermittelt wird. Das kann sich auch sehr negativ auf den Kaufpreis und sonstige Schwierigkeiten schaffen. Die Einschaltung mehrere Makler erschwert die Käufersuche erheblich und sollte unbedingt vermieden werden.

Der Alleinauftrag

Bei einem Alleinauftrag (auch Makleralleinauftrag genannt) ist der Makler zu einer intensiven und schnellen Tätigkeit verpflichtet. Der Auftraggeber muss sich darauf verlassen können, dass der Makler diese exklusive Beauftragung zu schätzen weiß. Aus diesem Maklerauftrag ergeben sich andere Verpflichtungen für die Vertragsparteien. Der Sinn des Alleinauftrags besteht in einer stärkeren Bindung des Auftraggebers an den Makler. Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich (exklusiv) die Leistungen des Maklers in Anspruch zu nehmen, um seine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Auf der anderen Seite erhöhen sich die Pflichten des Maklers gegenüber dem Auftraggeber. Es ist üblich bei einem Makleralleinauftrag eine Frist für die Zusammenarbeit zu vereinbaren. Der Eigentümer kann neben dem Vertragsmakler keinen weiteren Immobilienmakler mit Nachweis und/oder Vermittlung seines Objekts beauftragen.

Der Immobilienmakler ist verpflichtet zu einer intensiven und zügigen Arbeit, um einen passenden Käufer oder Mieter zu finden. Ein Provisionsanspruch entsteht erst, wenn ein Kaufvertrag beim Notar oder ein Mietvertrag abgeschlossen wird.

Vorteile eines qualifizierten Makleralleinauftrags

Der qualifizierte Alleinauftrag stellt für Verkäufer, Käufer und Immobilienmakler die beste Lösung, wenn es um eine erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie geht. Der Auftraggeber kann sich auf eine intensive und qualitative hochwertige Vermarktung seiner Immobilie verlassen und vielen Vorteilen rechnen. Zu den Aktivitäten des Maklers zählen etwa, die Objektbewertung, die Erstellung eines Verkaufskonzepts und passende Werbemaßnahmen. Die Kosten hierfür trägt der Immobilienmakler. Außerdem profitiert der Immobilienbesitzer von dem ganzen Fachwissen, den Verbindungen und den Marktkenntnissen des Maklers.

Die Parteien regeln schriftlich alle Leistungen, Verpflichtungen und die Laufzeit. Der Vertrag schafft Transparenz und bietet hohe Sicherheit für Käufer, denn die Interessenten werden nicht durch mehrfaches Anbieten der Immobilie unnötig verunsichert. Wenn Sie die Vermietung oder der Verkauf Ihrer Immobilie mit Erfolg gekrönt sehen wollen, ist der qualifizierte Makleralleinauftrag die richtige Entscheidung.

Wenn Sie sich fragen, was Sie bei der Beauftragung eines Immobilienmaklers beachten müssen, sprechen Sie uns einfach an! Wir sind sehr gerne für Sie da und beraten Sie individuell. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne ein Mustervertragsexemplar zur Verfügung.

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W. O.

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G. R.

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