Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wozu dient Unbedenklichkeits­bescheinigung bei Kauf einer Immobilie?

Beim Kauf einer Immobilie sind einige Genehmigungen und Bestätigungen notwendig, damit der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden kann. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (auch Bescheinigung in Steuersachen genannt) gehört dazu. Sie wird vom Finanzamt ausgestellt und muss dem Grundbuchamt vorgelegt werden. Im Rahmen der Immobilienfinanzierung spielt die Unbedenklichkeitsbescheinigung ebenfalls eine wichtige Rolle. Auch die Zwangsversteigerung und der Immobilientausch muss dem Finanzamt angezeigt werden. Somit ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Zusammenhang mit dem Eigentümerwechsel unentbehrlich.

Welche Aufgabe erfüllt die Unbedenklichkeits­bescheinigung

Bei Immobilienkauf fällt in der Regel die sogenannte Grunderwerbsteuer an, die zusammen mit den Notarkosten zu den Kaufnebenkosten zählt. Nach der Beurkundung des Grundstückskaufvertrags muss der Notar eine Abschrift des Kaufvertrags an das Finanzamt senden. Die Veräußerungsanzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags durch den Notar vorgenommen werden. Das Finanzamt wird einen entsprechenden Steuerbescheid erstellen und an den Käufer des Grundstücks übermitteln. Die Grunderwerbsteuer wird also vom Finanzamt dem Käufer in Rechnung gestellt und muss vor der Immobilienübertragung gezahlt werden. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch und über die Höhe der Besteuerung gibt es reichlich Diskussion.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass die Grunderwerbsteuer vollständig beglichen wurde und somit der Eintragung des Käufers in das Grundbuch nichts im Wege steht. Die Grundbucheintragung ist somit gemäß dem Grunderwerbsteuergesetz von der Zahlung der Grunderwerbsteuer abhängig (§ 22 GrEStG). Durch die Verbindung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Eigentumsumschreibung wird die Zahlung der Grunderwerbsteuer abgesichert. Das Finanzamt stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung in einer deutsch-englischen Fassung aus.

Wenn in dem Grundstückskaufvertrag mehrere Erwerber eingetragen sind, dann wird jeder Käufer einen Grunderwerbsteuerbescheid über den anteiligen Erwerb erhalten. Die Haftung für die Grunderwerbsteuer gegenüber dem Finanzamt liegt sowohl beim Käufer als auch bei Verkäufer. Darauf werden beide Vertragsparteien im Rahmen der notariellen Beurkundung hingewiesen.

Mit der Eintragung des Immobilienkäufers ins Grundbuch ist der Kaufprozess abgeschlossen und der Käufer ist rechtlich ein neuer Eigentümer der Immobilie. Die Eintragungen werden durch das Grundbuchamt vorgenommen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung und die Finanzierung der Immobilie

Wenn die Immobilie durch eine Bank finanziert wird, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch für den Kreditgeber von einer wichtigen Bedeutung. Damit die Bank den Kredit auszahlt und die Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wird, verlangen die Finanzinstitute meistens die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Letztlich ist dann damit die vollständige Kaufpreiszahlung an den Veräußerer eng verbunden. Wer Immobilieneigentum erwerben möchte, muss die Grunderwerbsteuer zahlen und es dürfen keine Steuerrückstände oder sonstige Steuerschulden nachzuweisen sein.

FAQ – Diese Fragen stellen sich Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer häufig

Was passiert, wenn der Immobilienkäufer die Grunderwerbsteuer nicht zahlt?

Wer eine Immobilie erwirbt, wird mit der Grunderwerbssteuerpflicht konfrontiert. Wenn der Käufer die Grunderwerbsteuer nicht zahlt, wird das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung in Steuersachen) erstellen. Dann wird der Käufer nicht in das Grundbuch eingetragen und kann somit nicht Grundstückseigentümer werden. Das Finanzamt ist berechtigt, den fälligen Betrag vom Verkäufer einzufordern. Der Verkäufer kann die Grunderwerbsteuer vom Erwerber verlangen und über den rechtlichen Weg einen Schadenersatz einklagen, weil der Käufer seine Vertragspflichten verletzt hat. Wenn der Erwerber auch den Kaufpreis nicht zahlt, kann die Rückabwicklung des Kaufvertrags eingeleitet werden. Dann wird der bereits übermittelte Steuerforderung wieder aufgehoben. Um solche Unannehmlichkeiten und Verzögerungen bei Immobilienverkauf zu vermeiden, sollte die Finanzierung der Immobilie vor dem Notartermin abgesichert sein.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich allgemeine Fragen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung habe?

Wenn Sie weitere allgemeine Fragen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung haben, dann können Sie sich, als Verbraucher, vorerst an die zuständige öffentliche Stelle wenden. Dort werden Sie kostenlos informiert und können somit unnötige Verzögerungen beim Hauskauf oder Wohnungskauf vermeiden. Hier die Kontaktdaten von der zuständigen Stelle in München:

Stadtkämmerei Kassen- und Steueramt
Herzog-Wilhelm-Straße 11, 80331 München

Tel.: 089 233-27824 oder 089 233-27822
Fax: 089 233-26092

Postanschrift:
Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
Kassen- und Steueramt
Postfach 201951
80019 München

Telefonische Beratung:
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr

Persönliche Beratung:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

Zögern Sie aber nicht, bei Ihrem Notar bezüglich der Unbedenklichkeitsbescheinigung nachzufragen. Er ist mit den Vorgängen, die die Eigentumsumschreibung bestens vertraut und kann Sie auch gezielt beraten. Der Grundstückskauf ist mit vielen Formalitäten verbunden und es müssen alle Bescheinigungen vorliegen, damit der Immobilienerwerb abgeschlossen werden kann.

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