Tod Mieter

Tod des Mieters: Vermieter-Leitfaden für den korrekten Umgang

Der Tod eines Mieters ist zweifellos eine schwierige und sensible Situation, die ein hohes Maß an Diskretion und Professionalität erfordert. Als Vermieter stehen Sie nicht nur vor der emotionalen Herausforderung, sondern müssen sich auch mit einer Reihe von rechtlichen Fragen und praktischen Belangen auseinandersetzen. Von der Rechtslage rund um das Mietverhältnis bis hin zur Interaktion mit den Erben und der Wiedervermietung der Wohnung gibt es viele Aspekte, die sorgfältig und sachgerecht behandelt werden müssen.

In diesem Leitfaden gehen wir Schritt für Schritt auf die wichtigsten Punkte ein, mit denen Sie als Vermieter konfrontiert werden, wenn ein Mieter stirbt. Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare und umfassende Anleitung zu geben, wie Sie in dieser schwierigen Situation korrekt und mitfühlend vorgehen können. Obwohl der Tod eines Mieters eine seltene und unerwartete Situation ist, ist es wichtig, vorbereitet zu sein und zu wissen, wie Sie am besten vorgehen können.

Mietverhältnis nach dem Tod eines Mieters: Rechtliche Grundlagen

Wenn ein Mieter stirbt, stellt sich sofort die Frage nach dem Verbleib des Mietverhältnisses. Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass das Mietverhältnis trotz des Todes des Mieters grundsätzlich nicht automatisch endet. Dieser Grundsatz ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Dies bedeutet, dass der Mietvertrag und alle verbundenen Pflichten und Rechte trotz des Todes des Mieters weiterhin in Kraft bleiben.

Vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen, tritt im Falle des Todes des Mieters eine wichtige Änderung ein: Das Mietverhältnis wird, sofern der verstorbene Mieter alleiniger Vertragspartner war, auf seine Erben übertragen. Diese Erben treten nun in den Mietvertrag ein und übernehmen dementsprechend auch alle Pflichten, die damit verbunden sind. Dazu gehört unter anderem die fortgesetzte Mietzahlung, bis das Mietverhältnis formell beendet wurde.

Bei der Fortsetzung des Mietverhältnisses liegen die Optionen sowohl bei den Erben als auch beim Vermieter. Die Erben haben nach gesetzlicher Regelung das Recht, das Mietverhältnis innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu kündigen. Gleichzeitig hat auch der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen zu beenden.

Ganz gleich, wie sie sich letztlich entscheiden: Die Bestimmungen zur Fortsetzung oder Beendigung des Mietverhältnisses nach dem Tod des Mieters sind klar geregelten Gesetzen und Verordnungen unterworfen. Daher ist es wichtig, sich als Vermieter mit diesen Regelungen vertraut zu machen und gegebenenfalls rechtskundige Beratung einzuholen.

Wenn ein Mieter verstirbt und in der Wohnung mit anderen Personen zusammengewohnt hatte, setzten die verbleibenden Mitbewohner das Mietverhältnis fort. Dies betrifft nicht nur Ehepartner, volljährige Kinder und Verwandte, sondern auch Mitbewohner, welche einen gemeinsamen Haushalt auf Dauerbasis mit der verstorbenen Person unterhielten.

Der Zweck dieser Regelung besteht darin, den verbleibenden Bewohnern zu ermöglichen, ihr Zuhause weiterhin zu bewohnen, ohne plötzlich aufgefordert zu werden, es zu verlassen.

9

Fortführung bei gemeinsamen Mietverträgen

Wenn mehrere Personen den Mietvertrag als gleichberechtigte Mieter unterschrieben haben, wird bei Tod eines der Mieter das Mietverhältnis nahtlos von den verbliebenden Mietern fortgesetzt.

Sollte der Verstorbene alleiniger Vertragsunterzeichner gewesen sein, rücken die verbliebenen Bewohner in die Position der Mieter nach. In diesem Szenario besteht jedoch eine Hierarchie unter den verbleibenden Bewohnern. (Ehe-)Partner haben Vorrang, gefolgt von Kindern, weiteren Verwandten und schließlich anderen Bewohnern des Haushalts. Wenn insbesondere der Partner nicht als neuer Mieter in den Vertrag eintreten möchte, fällt dieses Recht auf die Kinder zu.

Nur diejenigen, die nachweisen können, dass sie mit dem verstorbenen Mieter in derselben Wohnung gelebt haben, haben das Recht, den Mietvertrag fortzusetzen. Verwandte, die nur auf Besuch in der Wohnung waren, haben kein Anrecht darauf, als neue Mieter einzutreten.

Erstgespräch mit den Erben

Als Vermieter eines gerade verstorbenen Mieters ist der erste Schritt, die Trauerzeit der Erben und Hinterbliebenen zu respektieren. Während dieser Zeit sollten Diskretion und Sensibilität im Vordergrund stehen, da die Wohnung immer noch persönliche Gegenstände des Verstorbenen enthält. Obwohl die Erben rechtlich die neuen Vertragspartner sind, ist ein menschlicher und einfühlsamer Umgang in solchen Situationen unerlässlich.

Auch wenn es sich um Ihre Immobilie handelt, ist ein respektvoller Umgang mit den persönlichen Gegenständen des verstorbenen Mieters von großer Bedeutung. Das betrifft sowohl die Rücksichtnahme während der Räumung der Wohnung als auch den Umgang mit eventuellen Anfragen von Hinterbliebenen.

Stimmen Sie sich stets mit den Erben ab und ermöglichen Sie ihnen, sich Zeit zu nehmen, um das persönliche Eigentum des Verstorbenen zu sichten und ordnungsgemäß zu bearbeiten. Dies fördert ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Ihnen und den Erben.

Das erste Gespräch mit den Erben sollte einfühlsam und respektvoll gestaltet werden. Zuallererst sollte kondoliert und Verständnis für die schwierige Situation gezeigt werden. Beginnen Sie schließlich mit leichteren Fragen und steigern Sie sich langsam zu den tiefergehenden Informationen. Je nach Bedarf und individuellen Umständen könnte es sinnvoll sein, ein weiteres Treffen oder Gespräch zu vereinbaren.

Erben treten als neue Vertragspartner auf

Nach dem Tod eines alleinlebenden Mieters wird der Mietvertrag den Erbberechtigten übertragen, sodass das Mietverhältnis nicht automatisch endet. Daher müssen die Erben den Mietvertrag kündigen, falls gewünscht. Ebenso haben Sie als Vermieter das Recht, das Mietverhältnis ordnungsgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden, ohne bestimmte Gründe angeben zu müssen.

Es ist wichtig, das Kündigungsschreiben an alle Erben zu richten, da sie gemeinsam den Mietvertrag übernehmen. Dies stellt die formelle Korrektheit sicher.

9

Erben übernehmen bei Ablehnung der Hinterbliebenen

Der Tod eines nahestehenden Menschen kann für die Hinterbliebenen sehr belastend sein. Oft möchten sie nicht in der gemeinsamen Wohnung bleiben. Innerhalb eines Monats nach dem Tod des Mieters können sie dies mittels eines Ablehnungsschreibens an den Vermieter mitteilen. In diesem Fall treten die Erben als neue Mietvertragsparteien auf.
9

Haftung der Erben für Schulden und Schäden

Die Erben übernehmen nicht nur den Mietvertrag, sondern auch eventuelle Schulden des Verstorbenen, wie Nebenkosten. Ebenso haften die Erben für mögliche Schäden in der Wohnung und müssen gegebenenfalls anfallende Reparaturkosten tragen (§ 1967 BGB). Dies sollte bei der Kommunikation mit den Erben angemessen berücksichtigt werden, um die Verantwortlichkeiten klarzustellen und ein reibungsloses Mietverhältnis zu gewährleisten.

Schritte zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wohnung

Nachdem die Erben Gelegenheit hatten, das persönliche Eigentum des verstorbenen Mieters aus der Wohnung zu entfernen, geht es darum, die Wohnung in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Dieser Prozess sollte jedoch erst in Absprache und mit Zustimmung der Erben erfolgen, da sie nun die Vertragspartner sind und gegebenenfalls für die entstehenden Kosten aufkommen müssen.

Möglicherweise müssen Sie sich zunächst ein Bild von der Wohnung machen, um den Umfang der notwendigen Maßnahmen einschätzen zu können. Denken Sie dabei an Reparaturen, eine gründliche Reinigung oder eine Renovierung, je nach Zustand der Wohnung. Informieren Sie die Erben über die geplanten Maßnahmen und halten Sie sie über den Fortschritt auf dem Laufenden, um den Prozess transparent und angenehm zu gestalten.

Nachlasspflegschaft bei fehlenden Erben

Wenn nach dem Tod eines Mieters keine Erben festgestellt werden können oder das Erbe ausgeschlagen wird, bleibt die Bindung des Mietverhältnisses zunächst bestehen und wird auf den Staat übertragen. In der Regel sollten Sie sich schnellstmöglich an das Nachlassgericht wenden. Dort wird versucht, mögliche Hinterbliebene des Verstorbenen ausfindig zu machen. Für diesen Prozess reicht die Vorlage des Mietvertrags beim Gericht aus, um Ihr berechtigtes Interesse zu erläutern.

Sollten keine Erben ermittelt werden, ist es notwendig, eine sogenannte Nachlasspflegschaft gemäß § 1961 BGB zu beantragen. Der vom Gericht bestellte Nachlasspfleger wird dann zum Vertreter des Erbes und ist zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wodurch Sie die Möglichkeit haben, die Wohnung erneut zu vermieten. Zudem übernimmt der Nachlasspfleger verschiedene Aufgaben, dazu zählen: das Begleichen von offenen Forderungen aus dem Vermögen des Verstorbenen oder die Räumung der Wohnung.

Es entstehen dabei keine Kosten für Sie als Vermieter. Die Kosten des Nachlasspflegers werden entweder aus dem Vermögen des verstorbenen Mieters oder durch den Staat beglichen.

Nach der Räumung der Wohnung durch den Nachlasspfleger, können Sie mit der Suche nach einem neuen Mieter beginnen. Diese Situation erfordert ein besonnene und professionelle Handhabung, aber die Nachlasspflegschaft bietet eine klare Struktur und gesetzliche Richtlinien, die Ihnen helfen, sowohl Ihre Rechte als Vermieter als auch die Rechte des Verstorbenen und des Staates zu wahren.

Anspruch auf Mietzahlungen trotz dem Tod des Mieters

Trotz des Todes des Mieters bleibt das Mietverhältnis zunächst bestehen und Sie als Vermieter haben weiterhin Anspruch auf Mietzahlungen. Wer als Nachfolger des Vertrags eintritt, ob das nun die Erben oder eine vom Gericht bestimmte Person ist, übernimmt sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag des Verstorbenen. Dementsprechend sind Zahlungsansprüche an diese neuen Mieter zu richten. Wohnte der Verstorbene allein, müssen die Erben die Mietzahlungen leisten.

Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass der Mietvertrag zu denselben Konditionen fortgesetzt werden muss. Demzufolge ist eine Mieterhöhung in diesem Kontext nicht möglich. Jegliche Vertragsänderungen dürfen nur zugunsten der neuen Mieter stattfinden. Möchten Sie eine Mieterhöhung vornehmen, müssen Sie sich an die gesetzlichen Grenzen halten.

Kaution nach Tod des Mieters: Ihre Rechte als Vermieter

Auch wenn keine Kaution vom verstorbenen Mieter genommen wurde, haben Sie das Recht, eine solche Sicherheit vom neuen Mieter zu verlangen (§ 563b BGB). Dabei darf die Kaution maximal der Höhe von drei Monatskaltmieten entsprechen und in unterschiedlichen Formen gezahlt werden. Sollte eine Kaution vom verstorbenen Mieter hinterlegt worden sein, muss diese, vorausgesetzt es bestehen keine offenen Forderungen, an die Erben ausgezahlt werden.

Mietrückstände nach dem Todesfall des Mieters: Was nun?

Im Fall des Todes eines Mieters werden eventuell ausstehende Zahlungen zu einem Bestandteil der Erbschaft, und müssen demnach aus dem Nachlass des Verstorbenen beglichen werden. Dies kann entweder aus dem vorhandenen Vermögen des Verstorbenen geschehen oder muss von den Erben übernommen werden.

Sollten die Erben jedoch dazu entscheiden, das Erbe abzulehnen, könnten Sie als Vermieter im schlimmsten Fall auf den ausstehenden Kosten sitzenbleiben – und das besonders dann, wenn die Schulden den Wert des Nachlasses übersteigen. Ähnliches kann passieren, wenn ein Nachlasspfleger bestimmt wird. Der Nachlasspfleger hat die Aufgabe, den Nachlass entsprechend zu verwalten und zu verwerten. Falls allerdings die Gesamtheit der Schulden den Wert des Nachlasses übersteigt, haben Sie als Vermieter keine Möglichkeit, Ihre ausstehenden Beträge einzufordern.

Was Vermieter über das Sonderkündigungsrecht für Hinterbliebene wissen müssen

Im Falle des Todes eines Mieters haben die Hinterbliebenen das Recht, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Dieses Sonderkündigungsrecht kann wahrgenommen werden, wenn die Hinterbliebenen beispielsweise nicht die Absicht haben, das Mietverhältnis fortzuführen. Gemäß § 580 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beträgt die Frist für eine solche Sonderkündigung drei Monate. Wichtig ist, dass Sie als Vermieter das Kündigungsschreiben innerhalb von einem Monat nach Kenntnisnahme des Todes des Mieters erhalten müssen.

Dies gilt auch für alle Erben: Sie haben ebenfalls das Recht zur Sonderkündigung. Jedoch ist hierbei zu beachten, dass sämtliche Erben die Kündigung unterzeichnen müssen. Entsprechendes gilt auch für alle weiteren Bewohner der Mietwohnung, insbesondere wenn mehr als eine Person im Mietvertrag genannt ist.

Sollte die Vier-Wochen-Frist für die Sonderkündigung jedoch verstreichen, muss sich der neue Mieter an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Dennoch muss in jedem Fall die Zahlung der Miete weiterhin erfolgen.

Mietvertrag und Todesfall: Anwendung des Sonderkündigungsrechts als Vermieter

Ansonsten haben Sie als Vermieter die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen, sofern diese nicht zum Nachteil der verbliebenen Mieter ausfallen. Insbesondere bei einer finanziellen Notlage der verbleibenden Mieter, ist es möglich, einen Aufhebungsvertrag in Erwägung zu ziehen, sollte Ihnen rasch ein geeigneter neuer Mieter zur Verfügung stehen. So kann das Mietverhältnis frühzeitig beendet werden, ohne dass Sie einen finanziellen Nachteil erleiden.

9

Individuelle Vereinbarungen im Mietverhältnis: Handlungsoptionen beim Tod des Mieters

Darüber hinaus haben Sie als Vermieter die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen, sofern diese nicht zum Nachteil der verbliebenen Mieter ausfallen. Liegt beispielsweise eine finanzielle Belastung der verbliebenen Mieter vor und Sie selbst haben schnell einen potenziellen Nachmieter gefunden, können Sie einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. So kann das Mietverhältnis frühzeitig beendet werden, ohne dass Sie einen finanziellen Nachteil erleiden.

9

Räumung bei Todesfall: Was Vermieter beachten müssen

Bereiten Sie sich jedoch darauf vor, dass Nachlassverbindlichkeiten für die Hinterbliebenen entstehen können. Diese umfassen Kosten für die Räumung der Wohnung und etwaige Renovierungs- oder Rückbaumaßnahmen. Diese Verbindlichkeiten müssen im Regelfall von den Erben des Mieters getragen werden. Wenn die Erben das Erbe angetreten haben, sind sie für die Räumung der Wohnung verantwortlich. Eine abgelehnte Erbschaft beinhaltet jedoch kein Recht auf persönliche Gegenstände in der Wohnung des Verstorbenen. Dies ist nur mit Ihrer Zustimmung möglich.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Tod eines Mieters Ihnen als Vermieter nicht automatisch das Nutzungsrecht der Wohnung verleiht. Auch das Ausräumen der Immobilie dürfen Sie nicht einfach eigenmächtig durchführen. Das Betreten der Wohnung kann als Hausfriedensbruch angesehen werden. Sollten Erben zu einem späteren Zeitpunkt ihre Ansprüche geltend machen, kann eine vorschnelle Räumung zu Forderungen nach Schadenersatz führen.

Best Practices für Vermieter: Schlussfolgerungen und Empfehlungen bei Todesfall

Im Falle des Todes eines Mieters stehen Vermieter vor rechtlichen Herausforderungen und wichtigen Entscheidungen. Hier sind die Schlüsselpunkte und einige Best-Practice-Ratschläge für Vermieter, die in dieser Situation konfrontiert sind.
9

Zentrale Aspekte im Überblick: Schlüsselpunkte für Vermieter nach einem Todesfall

  • Sonderkündigungsrecht: Als Vermieter haben Sie das Recht, ein Mietverhältnis unter bestimmten Bedingungen mit einer verkürzten Frist zu kündigen. Beachten Sie allerdings die gesetzlichen Kündigungsfristen und triftige Gründe, die eine solche Kündigung rechtfertigen.
  • Individuelle Regelungen: Kommunizieren Sie offen mit den verbleibenden Mietern oder Erben, um individuelle Vereinbarungen zu treffen. Diese können zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag beinhalten, um das Mietverhältnis frühzeitig zu beenden.
  • Räumung der Wohnung: Die Räumung der Wohnung und etwaige Renovierungsarbeiten sind in der Regel Sache der Erben. Als Vermieter dürfen Sie jedoch keine eigenmächtigen Maßnahmen ergreifen, um die Wohnung zu räumen oder zu betreten, ohne die Zustimmung der berechtigten Parteien.
9

Best-Practice-Ratschläge für Vermieter

  • Informieren Sie sich eingehend über Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter in Bezug auf das Sonderkündigungsrecht, individuelle Regelungen und die Räumung der Wohnung im Todesfall eines Mieters.
  • Kommunizieren Sie transparent und empathisch mit den betroffenen Mietern oder Erben und versuchen Sie, gemeinsam Lösungen zu finden, die sowohl den Interessen des Vermieters als auch denen der verbleibenden Mieter gerecht werden.
  • Betrachten Sie individuelle Regelungen als mögliche Option, um einvernehmliche Lösungen sowohl in finanzieller als auch organisatorischer Hinsicht zu erzielen. Gegebenenfalls kann ein Anwalt hinzugezogen werden, um den Prozess rechtssicher zu gestalten.
  • Nehmen Sie keine eigenmächtigen Maßnahmen bezüglich der Wohnung und respektieren Sie die Privatsphäre und Rechte der verbleibenden Mieter oder der Erbschaftsberechtigten.
  • Dokumentieren Sie jede Vereinbarung und Entscheidung sorgfältig, um spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden. Dazu gehört auch die Nachverfolgung von Fristen, wie der Kündigungsfrist.
Indem Vermieter diese Empfehlungen befolgen, können sie auf professionelle Weise mit der schwierigen Situation umgehen, die der Tod eines Mieters mit sich bringt, und gleichzeitig ihre Rechte und Interessen wahren.

Unser Service für Vermieter

In Zeiten des Verlustes und des großen persönlichen Umbruchs kann die Notwendigkeit, sich um den Verkauf oder die erneute Vermietung einer Immobilie zu kümmern, eine zusätzliche Belastung darstellen. Unser Service entlastet Sie in dieser schwierigen Phase und unterstützt Sie dabei, achtsam und respektvoll zu handeln.

Als Ihr vertrauenswürdiger Partner übernehmen wir die Arbeit, die eine neue Vermietung oder der Verkauf der Immobilie mit sich bringt. Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, Sie in dieser anspruchsvollen Zeit zu unterstützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Interessen und Rechte aller Beteiligten berücksichtigt werden.

9

Vermietungsservice

Unser Vermietungsservice geht weit über die bloße Suche nach neuen Mietern hinaus. Wir kümmern uns um alle Aspekte, von der Vorbereitung der Immobilie für neue Mieter bis hin zur Klärung rechtlicher Fragen. Dabei berücksichtigen wir stets die besonderen Umstände und streben eine reibungslose und respektvolle Transaktion an.

9

Verkaufsservice

Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Immobilie zu verkaufen, unterstützen wir Sie bei jedem Schritt. Von der Bewertung der Immobilie über die Suche nach potentiellen Käufern bis hin zum Abschluss des Verkaufs sind wir an Ihrer Seite. Unser tiefgreifendes Verständnis des Immobilienmarkts und unser Engagement für Transparenz und Integrität gewährleisten, dass der Verkauf zu einem fairen Preis und in Achtung der Umstände erfolgt.

9

Kontaktieren Sie uns

Wir laden Sie dazu ein, uns für ein unverbindliches Gespräch zu kontaktieren. Bei diesem Termin können wir Ihre Situation individuell besprechen und herausfinden, wie wir Ihnen am besten helfen können. Bei Konflikten, die aus dieser bedauerlichen Situation entstehen können, stehen wir Ihnen als beratender Partner zur Seite und arbeiten gemeinsam mit Ihnen an der besten Lösung.

Unser Ziel ist es, Ihnen Unterstützung und Beratung zu bieten, um den Prozess so reibungslos und menschenwürdig wie möglich zu gestalten. In Zeiten der Trauer und des Übergangs sind wir hier, um Ihnen zu helfen.

Immobilienbewertung München

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie erfahren? Kostenlos und unverbindlich

Wollen Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie wissen? Für fundierte Wertauskünfte sind Sie bei uns richtig. Rufen Sie uns an unter Tel. 089 70065020.

Unsere Immobilienbewertung für Sie:

  • Eine umfassende Analyse Ihrer Immobilie.
  • Fundierte Immobilienbewertung inkl. Marktanalyse.
  • Ideal für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.

Immobilienratgeber für Verkäufer, Käufer und Vermieter

Wir freuen uns sehr, Ihnen unseren beliebten Immobilienratgeber vorstellen zu können. Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, finden Sie in unserem Ratgeber wertvolle Informationen. Sie wollen wissen, wie Sie den besten Preis für Ihre Immobilie erzielen, wie Sie den richtigen Käufer oder Vermieter finden und wie Sie häufige Fallstricke vermeiden. Es ist uns eine Herzensangelegenheit, Sie bei Ihren Immobiliengeschäften zu unterstützen. Hier finden Sie wertvolle Tipps, die jedoch eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Sie können sich mit Ihren Fragen jederzeit persönlich an uns wenden.
Immobilienratgeber
Immobilienmakler München Rogers

Katerina und Thomas Rogers stellen sich kurz vor!

  • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und Grundstücke in München.
  • Alle unsere Kunden erhalten individuelle und persönliche Beratung.
  • Wir kennen den Münchner Immobilienmarkt sehr gut und Sie profitieren von unserem Wissen außerordentlich.
  • Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie.
  • Bei uns können Sie sich auf authentischen Kundenservice verlassen, der von Ehrlichkeit, Klarheit und Erfolg geprägt ist.
  • Sehr gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und Anliegen. Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns.

Das sagen Kunden über uns

Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten Ihnen daher einen Einblick geben, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. Lesen Sie gerne die Erfahrungsberichte unserer Kunden, um sich einen näheren Eindruck von unserer Arbeitsweise zu verschaffen. Wir setzen uns kontinuierlich dafür ein, Ihre Anliegen und Fragen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen daher jederzeit gerne zur Seite. Ihr Wohl liegt uns am Herzen und wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum gut aufgehoben fühlen.

…  Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

H.-G. J.

Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.

W. O.

Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich … was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

G. R.

Ihre Nachricht an uns

Es würde uns sehr freuen, von Ihnen zu hören! Gerne können Sie uns entweder telefonisch kontaktieren 089 70065020 oder uns eine Nachricht über unser Kontaktformular senden. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter, falls Sie Fragen oder Anliegen haben. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren!

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören

Haus und Grund Logo
Siegel von BVFI
immobilie1 Siegel
Auszeichnung Bellevue Best Property Agents 2023
Auszeichnung Bellevue Best Property Agents 2022
Matterport 3D Immobilienrundgängen
ImmobilienScout24 Experte, seit 2022, Siegel
Immobilienmakler AG Siegel
Erfahrungen & Bewertungen zu Katerina Rogers Immobilienvermittlung
Immowelt Partner Auszeichnung
Katerina Rogers Immobilienvermittlung hat 4,90 von 5 Sternen 257 Bewertungen auf ProvenExpert.com