Angebotspreis – Unterschied zu Verkaufspreis, Verkehrswert oder tatsächlicher Immobilienpreis
Beim Angebotspreis auf Preisgrenzen reagieren
Wie komme ich zum richtigen Vermarktungsverfahren?
Wer also sein Haus oder seine Wohnung im klassischen Vermarktungsverfahren an den Mann bringen möchte, der legt den Angebotspreis über dem Marktpreis fest. Üblich sind fünf bis zehn Prozent. Bei starker Nachfrage könnte es möglich sein, diesen Preis tatsächlich zu erzielen oder bei den Verhandlungen einen Preis über dem Marktpreis zu erzielen.
Beim Bieterverfahren ist es jedoch naheliegend, dien Preis unter dem Marktwert anzusetzen, denn nur so werde potenzielle Käufer bereit sein, ein höheres Gebot abzugeben.
Beim Angebotspreis auf Preisgrenzen reagieren
Zusätzlich zum Vermarktungsverfahren muss auf sogenannte Preisschwellen reagiert werden. Liegt der Preis zum Beispiel bei 401.000 EUR ist es besser ihn mit 399.000 EUR anzubieten. Das hört sich nicht nur attraktiver an, sondern ist auch bei der Suche in den Immobilienportalen und verschiedenen Suchmaschinen von Belang, wenn nach Immobilien unter 400.000 gesucht wird. Liegt der Preis über diese Grenze, würde das Suchergebnis ohne die Immobilie ausgegeben werden.
Vom Angebotspreis zum Verkaufspreis
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