12 Tipps für den notariellen Immobilienkaufvertrag
Für viele ist der Immobilienverkauf oder Immobilienkauf keine alltägliche Angelegenheit. Der Wechsel des Immobilienbesitzes muss immer notariell beurkundet werden. Viele fragen sich, was ein Kaufvertrag beinhalten muss. Hier finden Sie einige wichtige Tipps.
1) Der Kaufvertrag muss alle Vertragsparteien nennen, und zwar mit: Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum und der vollständigen Anschrift.
2) Die Vertragsparteien müssen sich gegenüber dem Notar ausweisen (z. B. mit Personalausweis oder Reisepass), außer die betreffende Vertragspartei ist dem Notar persönlich bekannt.
3) Das Grundstück muss im Kaufvertrag genannt werden. Hierzu sollte zumindest das Grundbuch und Grundbuchblatt richtig festgehalten werden. Auch Eigentumswohnungen sind in diesem Sinne Grundstücke.
14) Wenn Sie ein unbebautes Grundstück verkaufen oder kaufen, sollte in dem Kaufvertrag vermerkt werden, in welcher Entwicklungsstufe sich das Grundstück baurechtlich befindet (z. B. Bauerwartungsland, baureifes Land etc.).
5) Liegt Ihnen ein aktueller Grundbuchauszug vor und welche Belastungen sind darin vermerkt?
6) Übernimmt der Verkäufer für eine bestimmte Beschaffenheit des Grundstücks eine Garantie? (z. B. Baujahr des Hauses, Bebaubarkeit, oder unvermietete Immobilie). Hier sollte sich der Verkäufer absichern und nur solche Garantien übernehmen, die er auch tatsächlich gewähren kann.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie erfahren? Kostenlos und unverbindlich
Wollen Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie wissen? Für fundierte Wertauskünfte sind Sie bei uns richtig.
Sie erreichen uns am besten unter der Telefonnummer 089 70065020 oder schreiben Sie uns an.
Unsere Immobilienbewertung beinhaltet für Sie:
- Eine hochwertige und umfassende Analyse Ihrer Immobilie.
- Fundierte Immobilienbewertung inkl. Marktanalyse.
- Ideal für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.
- Ist die Immobilie mit Grundschulden oder Hypotheken belastet?
- Wer sind die Gläubiger und die Forderungen?
- Valutieren die eingetragenen Grundschulden oder Hypotheken noch? Wenn ja, in welcher Höhe?
- Möchte der Immobilienkäufer die bestehenden Verbindlichkeiten übernehmen? Dies kann bei guten Konditionen vorteilhaft sein.
- Wird das Grundstück von dem Gläubiger freigegeben?
- Wenn die Hypotheken bereits getilgt sind, ist dann die Frage nach der Erteilung einer Löschungsbewilligung aktuell
7) Wann ist der Kaufpreis fällig? Wird ein konkreter Zeitpunkt in dem Kaufvertrag genannt?
8) An wen soll der Kaufpreis gezahlt werden? An das Notaranderkonto oder direkt an den Verkäufer?
9) Es ist wichtig sicherzustellen, dass der Kaufpreis erst dann gezahlt wird, wenn der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen wurde. Die Übergabe der Immobilie erfolgt erst nach der vollständigen Zahlung des Kaufpreises.
10) Bei Kauf eines unbebauten Grundstücks sollten vor der Zahlung des Kaufpreises alle notwendigen Genehmigungen vorliegen (wie z. B. Teilungsgenehmigung des Bauamts bei einem noch nicht geteiltem Grundstück)
11) In dem Kaufvertrag sollte auch eindeutig geregelt sein, dass der Verkäufer eine Vormerkung bewilligt und beantragt. Diese Vormerkung ist notwendig, damit der Käufer in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden kann.
12) Übernimmt der Verkäufer für eine bestimmte Beschaffenheit des Grundstücks eine Garantie? (z. B. Baujahr des Hauses, Bebaubarkeit, oder unvermietete Immobilie). Hier sollte sich der Verkäufer absichern und nur solche Garantien übernehmen, die er auch tatsächlich gewähren kann.
Der Notar ist, anders als ein Rechtsanwalt, immer zur Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet, er darf Sie also nicht über den Kaufpreis beraten. Ist der Notartermin bestimmt, können Sie dem Notar, bzw. dem Notargehilfen alle Fragen stellen, die den Kaufvertrag betreffen. Die Notargebühren sind einheitlich festgeschrieben und er darf Ihnen keinen Rabatt einräumen. Sie müssen ca. 1,5 % vom Kaufpreis an Notargebühren kalkulieren. Sollte sich eine Partei vor der Beurkundung vom Kaufvertrag zurückziehen, so zahlt derjenige die Stornogebühren, der den Notar beauftragt hat.
Spartipp: Um die Grunderwerbssteuer zu senken, können Sie die beweglichen Einrichtungsgegenstände, wie z. B. die Einbauküche aus dem gesamten Kaufpreis gesondert aufstellen. Dieser Betrag sollte jedenfalls realistisch sein, ansonsten könnte dies vom Finanzamt moniert werden.
Ihr Immobilienmakler für München
- Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen in München.
- Wir bieten individuelle und persönliche Beratung.
- Profitieren Sie von unseren Marktkenntnissen.
- Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück in München.
- Bei uns können Sie sich auf authentischen Kundenservice verlassen, der von Ehrlichkeit, Klarheit und Erfolg geprägt ist.
- Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
- Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.
Was sagen unsere Kunden
… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …
Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich … was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!