Eigenbedarfskündigung für Cousins? BGH stellt klar: Nur enger Familienkreis zählt
BGH: Cousins sind keine Familienangehörigen
Enger Familienkreis ist entscheidend
- Bei einer Eigenbedarfskündigung können Vermieter das Mietverhältnis nur beenden, wenn sie die Wohnung für sich selbst, enge Familienangehörige oder Angehörige ihres Haushalts benötigen. Laut BGH zählen dazu ausschließlich: Ehegatten und Lebenspartner.
- Kinder und Eltern
- Geschwister
- Schwieger- und Stiefkinder sowie Pflegekinder
Cousins und Cousinen gehören nicht dazu, selbst wenn eine enge persönliche Bindung besteht.
Gesetzliche Grundlage im BGB
BGH zieht Zeugnisverweigerungsrecht heran
Einzelfallbetrachtung ausgeschlossen
Vermieter müssen Eigenbedarf sorgfältig prüfen
Das BGH-Urteil schafft Klarheit für Vermieter und Mieter. Vermieter müssen sich darüber im Klaren sein, dass eine Eigenbedarfskündigung zugunsten von Cousins vor Gericht keinen Bestand haben wird. Mieter können sich gegen eine solche Kündigung erfolgreich zur Wehr setzen. In der Praxis sollten Vermieter daher genau prüfen, ob die Person, für die sie Eigenbedarf anmelden, zum privilegierten Personenkreis gehört. Nur wenn sich der geltend gemachte Eigenbedarf auf den Vermieter selbst, seine engsten Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts bezieht, hat die Kündigung Aussicht auf Erfolg.
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