Befristeter Mietvertrag – Welche Regeln Vermieter Zeitmietvertrag zu beachten haben
Was ist ein Zeitmietvertrag gemäß § 575 BGB?
Das Mietrecht unterscheidet zwischen zwei unterschiedlichen Mietverträgen. Der unbefristete Mietvertrag hat keine Laufzeit. Er endet, wenn einer der Parteien kündigt. Die zweite Vertragsart ist ein Zeitmietvertrag (s. § 575 BGB). Er endet nach Ablauf nach einer zuvor festgelegten Frist. Die Begründung für die zeitliche Befristung muss genau formuliert und in den Vertrag mit aufgenommen werden. Der Vermieter muss auf Verlangen die entsprechenden Dokumente nachweisen. Muss eine Befristung verlängert werden, weil sich zum Beispiel die Baumaßnahmen verzögern, dann muss auch dies schriftlich nachgewiesen werden.
Hier der Auszug zum § 575 über Zeitmietvertrag:
(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.
(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam
Gründe zur Befristung: Wann ist ein befristeter Mietvertrag zulässig?
- Eigenbedarf
- Renovierung oder Abriss
- Hausmeisterwohnung beziehungsweise Werkswohnung
- Vorübergehende Vermietung
Befristungsgrund: Eigenbedarf beim Zeitmietvertrag
Der Vermieter darf einen Mietvertrag wegen Eigenbedarfs befristen. Dazu muss der Vermieter vor Abschluss des Vertrages schriftlich mitteilen, wer in die Wohnung ziehen will und wann. In der Regel sind das die Kinder des Vermieters oder andere Familienangehörige. Wer bereits weiß, wann ein Familienmitglied die Wohnung benötigt, sollte grundsätzlich einen befristeten Mietvertrag wählen. Eine Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt wegen Eigenbedarfs zu kündigen, ist dann nicht mehr so einfach und eine. Ist jedoch im Haus eine andere Wohnung frei, so muss der Vermieter dem Mieter zunächst diese Wohnung anbieten. Dabei ist es unerheblich, ob der Mieter einen Zeitmietvertrag oder einen unbefristeten Mietvertrag hat.
Sollte in einem Zeitmietvertrag lediglich der Vermerk Eigenbedarf stehen, dann kann der Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Wird ein Mietverhältnis wegen Eigenbedarf befristet, dann muss der zukünftige Bewohner auch bezeichnet werden.
Befristungsgrund: Abriss oder Renovierung
Die Gründe für eine Befristung muss dem Mieter bei Vertragsabschluss bekannt gegeben werden. Unterlässt der Vermieter dies, dann gilt der Mietertrag auf unbestimmte Zeit. Sollte der Grund für eine Befristung nicht mehr gültig sein, kann der Mieter einen unbefristeten Mietvertrag verlangen.
Befristungsgrund: Hausmeisterwohnung oder Firmenwohnung
Dieser Befristungsanlass kommt sehr selten vor. Nicht jeder Arbeitgeber oder Vermieter eines Hauses stellt auch den entsprechenden Wohnraum für seine Mitarbeiter zur Verfügung. Eine solche Firmenwohnung oder Hausmeisterwohnung wird in der Regel nur dann den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, solange diese für das Unternehmen arbeiten. Diese Mitarbeiter müssen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Wohnung verlassen.
Befristungsgrund: Befristeter Vertrag wegen vorübergehender Vermietung
Ausschluss einer Kündigung bei einem Mietvertrag auf Zeit
Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel
Darf ein Zeitmietvertrag durch den Vermieter oder Mieter vorzeitig gekündigt werden?
Die Laufzeit eines Zeitmietvertrags
Nach der alten Rechtsprechung war ein Mietvertrag auf Zeit auf höchstens fünf Jahre befristet. Das hat sich mit der Gesetzesänderung vom 1.9.2001 geändert. Erlaubt sind jetzt Zeiträume von bis zu 30 Jahren. Für Vermieter und Mieter ergibt sich daraus einen Vorteil, denn für die Dauer des Mietverhältnisses kann der Vertrag nicht gekündigt werden. Das verschafft Planungssicherheit und schützt beide vor vorzeitiger Kündigung. Ein befristetes Mietverhältnis kann aber durchaus verlängert werden.
Befristetes Mietverhältnis – Was sind die Nachteile beim Vermieten?
Den besonderen Vorteil hat der Vermieter, denn der Mieter kann während der Laufzeit nicht kündigen. Das verschafft dem Vermieter Planungssicherheit. Der Mieter muss bei einem befristeten Mietvertrag auf eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten verzichten. Die Vertragspartner können jedoch mit einem Auflösungsvertrag das Mietverhältnis vorzeitig beenden. Der Mieter kann zwar nicht kündigen, aber er hat die Möglichkeit, einen Nachmieter vorzuschlagen. Für einen Auflösungsvertrag muss ein triftiger Grund vorhanden sein.
Für den Vermieter kann ein befristeter Mietvertrag auch Nachteile haben. Während der Mietzeit darf er die Miete nicht erhöhen. Die einzige Ausnahme wäre, wenn eine Mieterhöhung im Vertrag vereinbart wurde. Der Vermieter sollte einen befristeten Mietvertrag sorgfältig prüfen. Gibt es keinen gesetzlichen Grund für die Befristung, dann ist ein befristeter Mietvertrag nicht möglich. In diesem Fall gilt das Mietverhältnis als unbefristet und beide Seiten können den Mietvertrag kündigen. Grundsätzlich sollte man sich nicht auf mündliche Zusagen verlassen.
Die Vorteile bei einem zeitlich festgelegten Mietvertrag
Befristung für eine möblierte Wohnung
FAQ zu befristetem Mietvertrag
Darf ein befristeter Mietvertrag verlängert werden?
Welche Gründe machen einen befristeten Mietvertrag ungültig?
Welche formalen Bedingungen müssen bei einem befristeten Mietvertrag beachtet werden?
Ein Mietvertrag auf eine festgelegte Mietdauer muss bestimmte formale Inhalte nachweisen. Dazu gehören natürlich die Namen des Mieters und Vermieters. Außerdem muss der Mietvertrag eine genaue Beschreibung des Mietobjektes enthalten. Der Vertrag muss als befristet gekennzeichnet sein und den Beginn und das Ende der Mietzeit enthalten. Ebenso muss der Mietzins enthalten sein.
Sollen Mieterhöhungen geplant sein, so müssen auch diese im Vertrag festgehalten werden. Die Nebenkosten gehören ebenfalls in einen zeitlich begrenzten Mietvertrag. Die Höhe der Kaution muss ebenfalls festgelegt werden. Eventuelle Sondervereinbarungen zwischen den Vertragsparteien müssen ebenfalls im Mietvertrag eingetragen werden. Überdies sollten Regelungen für eventuelle Schönheitsreparaturen getroffen werden. Das Halten von Haustieren gehört auch in einen befristeten Mietvertrag.
Kann ein Staffelmietvertrag vereinbart werden?
Wann ist ein befristeter Mietvertrag unwirksam?
Ist ein befristeter Mietvertrag zu empfehlen?
Fazit
Ein befristeter Mietvertrag ist besonders für Vermieter von Vorteil. Allerdings kann er nach § 575 Abs. 1 BGB nur unter bestimmten Voraussetzungen abgeschlossen werden. Dazu zählen Eigennutzung der Wohnräume, umfangreiche Baumaßnahmen in der Wohnung oder wenn die Wohnung einem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden soll. Andere Gründe für eine Befristung sind nicht zulässig. Die Gründe müssen genau formuliert in den Mietvertrag eingetragen werden. Der Vorteil für den Mieter kann sich daraus ergeben, dass in einem befristeten Vertrag keine Mieterhöhungen vorgesehen sind, es sei denn, sie wurden im Mietvertrag schriftlich vereinbart. Die erste Mieterhöhung darf dann aber erst nach einem Jahr erfolgen. Ein befristeter Mietvertrag wird dann ungültig, wenn keiner der drei Berechtigungsgründe existiert.
Frühestens vier Monate vor Ablauf der vereinbarten Frist, muss der Vermieter dem Mieter mitteilen, ob die Berechtigungsgründe noch existieren und eine Verlängerung des Mietverhältnisses stattfinden kann. Bleibt eine Umwandlung aus, dann endet der zeitlich begrenzte Mietvertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Es gibt Vorlagen für einen befristeten Mietvertrag. Zur Konfliktminimierung und wegen der Rechtssicherheit sollten Vermieter solche Vorlagen benutzen und sich rechtlich beraten lassen.
Grundsätzlich darf ein befristeter Mietvertrag ordentlich gekündigt werden, wenn die Mietzahlungen ausbleiben oder der Mieter gegen die Hausordnung verstößt. Üblich ist ein befristeter Mietvertrag auch bei Ferienwohnungen oder Ferienhäuser. Diese Unterkünfte dienen nur als Urlaubsdomizil und werden deshalb in der Regel nur befristet angeboten.
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