Neue Energiesparmaßnahmen 7040

Neue Energiesparmaßnahmen: Welche Pflichten haben Immobilieneigentümer?

Immobilien News

Um Energie zu sparen und den drohenden Gasengpass zu minimieren, hat die Bundesregierung diverse Energiesparmaßnahmen verabschiedet. Ein Teil der Regelungen ist in Kraft seit dem 1. September 2022 und der zweite Teil gilt seit dem 1. Oktober 2022. Eigentümer von Immobilien sind in der Pflicht, bei den Einsparungen mitzuwirken. Betroffen sind öffentliche und private Gebäude sowie Gewerbeimmobilien.

Hier eine Übersicht der beschlossenen Maßnahmen, die den privaten Bereich betreffen:

  • Die Temperatur in der Wohnung kann herabgesetzt werden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindesttemperatur in der Immobilie zu gewährleisten. Bevor die Energiesparmaßnahmen in Kraft getreten sind, mussten Vermieter dafür sorgen, dass in der Privatwohnung eine Temperatur mindestens zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden konnte. Aufgrund der neuen Energiesparmaßnahmen sind sie von dieser Verpflichtung vorübergehend befreit. Die Mieter müssen darauf achten, dass die Wohnung ausreichend gelüftet und angemessen beheizt wird, damit keine Schäden in der Wohnung entstehen. Vor allem ist es wichtig, dass kein Schimmel entsteht.
  • Es ist nicht erlaubt, private Schwimmbecken und Badebecken mit Gas und Strom zu beheizen. Das gilt sowohl für Swimmingpools sowohl in Innenräumen als auch Außen. Von dieser Maßnahme sind auch Whirlpools und Aufstellbecken betroffen. Der Gesetzgeber einen eine Ausnahme für Pools vorgesehen, die zu therapeutischen Anwendungen dienen. Schwimmbäder, Pools in Hotels, Reha-Zentren oder in ähnlichen Einrichtungen sind von der Energiesparmaßnahme ausgenommen und können weiter vor vorher beheizt werden.
  • Eigentümer von größeren Wohngebäuden (Mehrfamilienhäusern) und Gasversorger haben eine Auskunftspflicht. Sie müssen ihre Mieter beziehungsweise Kunden rechtzeitig darüber informieren, welcher Energieverbrauch zu erwarten ist und welche Kosten damit verbunden sind. Außerdem müssen sie über mögliche Einsparmöglichkeiten informieren.

Mittelfristige Energiesparmaßnahmen

Zusätzlich wurden mittelfristige Energiesparmaßnahmen beschlossen, die seit dem 1. Oktober für zwei Jahre gelten. Das Ziel ist, die Energieeffizienz in Gebäuden zu erhöhen und dadurch Energie zu sparen. Vorgesehen sind folgende Maßnahmen:

  • Gebäude mit Gasheizungen müssen jährlich eine Heizungsprüfung absolvieren. Die Heizanlagen sollte auf niedrigere Vorlauftemperatur eingestellt und die Temperatur während der Nacht reduziert werden. Dabei sind wichtig, dass alle Möglichkeiten zur Heizungsoptimierung sinnvoll umgesetzt werden und so zum Energiesparen beitragen.
  • Große Immobilien, die mit einer zentralen Wärmeversorgung durch Erdgas ausgestattet sind, müssen einen hydraulischen Abgleich vornehmen. Das trägt dazu bei, dass das Wasser in den Heizkörpern optimal verteilt wird. Dadurch sollten die Heizungen möglichst effizient arbeiten.
  • Gebäude, die mit einer ineffizienten und ungesteuerten Heizungspumpe (Erdgas) versehen sind, müssen eine neue und energiesparende Heizungssysteme erhalten.
Immobilienbewertung München

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie erfahren? Kostenlos und unverbindlich

Wollen Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie wissen? Für fundierte Wertauskünfte sind Sie bei uns richtig.

Sie erreichen uns am besten unter der Telefonnummer 089 70065020 oder schreiben Sie uns an.

Unsere Immobilienbewertung beinhaltet für Sie:

  • Eine hochwertige sowie umfassende Analyse Ihrer Immobilie.
  • Fundierte Immobilienbewertung inkl. Marktanalyse.
  • Ideal für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.
Ein Buch schreiben lassen über das eigene Haus

Ein Buch über das eigene Haus schreiben lassen?

Jeder Besitzer einer Immobilie mit historischer Bausubstanz kommt früher oder später an den Punkt, an dem er sich mit der spannenden Frage nach dem Davor beschäftigt: Wie viele Abendveranstaltungen gab es bereits in diesen vier Wänden? Welche Feste wurden im Garten...

Mehr lesen

Hausverkauf und Hausbau

So können Sie Haus­verkauf und Hausbau unter einen Hut bringen

Viele träumen davon, ein eigenes Haus zu bauen. Das gilt auch für Menschen, die bereits ihre eigene Immobilie besitzen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Falls Sie sich dazu entschließen, ein neues Haus zu bauen, und Ihre alte Immobilie gleichzeitig verkaufen möchten, müssen Sie eine Menge berücksichtigen

Mehr lesen

Immobilienmakler München Rogers

Katerina und Thomas Rogers stellen sich kurz vor

  • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und Grundstücke in München.
  • Alle unsere Kunden erhalten individuelle und persönliche Beratung.
  • Wir kennen den Münchner Immobilienmarkt hervorragend und Sie profitieren von unserem Wissen außerordentlich.
  • Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie.
  • Bei uns können Sie sich auf authentischen Kundenservice verlassen, der von Ehrlichkeit, Klarheit und Erfolg geprägt ist.
  • Sehr gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und Anliegen. Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns.

Ihre Nachricht an uns

Es würde uns sehr freuen, von Ihnen zu hören! Gerne können Sie uns entweder telefonisch kontaktieren – 089 70065020 – oder uns eine Nachricht über unser Kontaktformular senden. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter, falls Sie Fragen oder Anliegen haben. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren!

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören

Haus und Grund Logo
Siegel von BVFI
immobilie1 Siegel
Auszeichnung Bellevue Best Property Agents 2023
Auszeichnung Bellevue Best Property Agents 2022
Matterport 3D Immobilienrundgängen
ImmobilienScout24 Experte, seit 2022, Siegel
Immobilienmakler AG Siegel
Erfahrungen & Bewertungen zu Katerina Rogers Immobilienvermittlung
Immowelt Partner Auszeichnung
Katerina Rogers Immobilienvermittlung hat 4,90 von 5 Sternen 257 Bewertungen auf ProvenExpert.com