Ihre geerbte Immobilie erfolgreich verkaufen!
Ihre Immobilie ist bei uns in guten und zuverlässigen Händen – Wir finden den richtigen Käufer für Sie
Sie haben eine Immobilie in München oder Umland geerbt und möchte die richtige Entscheidung treffen. Das Wichtigste in dieser emotionalen Situation ist eine neutrale, fundierte und für alle Interessen offene Beratung. Bei uns erhalten Erbengemeinschaften strategische Beratung und hochwertigsten Service. Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, helfen wir Ihnen mit Sicherheit und Ruhe. Wir zeigen Wege auf, die nicht Verlust, sondern Mehrwert bieten. Wir sorgen dafür, dass die Interessen aller Beteiligten gewahrt werden. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Maßgeschneiderte und individuelle Lösungen
Möchten Sie eine geerbte Immobilie mit Erfolg verkaufen, anstatt darin selbst wohnen oder sich mit den Mietern auseinandersetzen? Mit unserem individuellen Verkaufskonzept für Ihre geerbte Immobilie finden wir schnell und zum optimalen Kaufpreis den passenden Käufer für Ihr Haus, Ihr Grundstück oder Ihre Wohnung.
Unser schneller und effektiver Verkaufserfolg für Ihre geerbte Immobilie in München und Umgebung basiert auf Sachverstand, Herz, Leidenschaft, Schnelligkeit, Kreativität, Fleiß, einer ausgeprägten Online-Affinität und modernsten Vermarktungstechnologien.
Langjährige Erfahrung auf dem Münchner Immobilienmarkt
Profitieren Sie von unserer Erfahrung, Beständigkeit und von unserem hervorragenden Ruf. Seit 2004 verkaufen wir erfolgreich Immobilien in München und Umland. Unsere Kunden schätzen unsere hochwertige Dienstleistung und können von unserem umfangreichen Netzwerk profitieren.
Wir erzielen den bestmöglichen Kaufpreis
Das A und O eines erfolgreichen Immobilienverkaufs sind ansprechende, begeisternde und überzeugende Medien. Unsere professionellen Fotos, Rundgänge, Drohnenaufnahmen, Videos und das detaillierte Exposé erwecken die Immobilie bereits ab dem ersten Moment zu neuem Leben und steigern das Interesse potenzieller Käufer.
Wir sorgen für eine große Sichtbarkeit für Ihre Immobilie! Auf den großen Immobilienplattformen, im Social-Media-Bereich und den Interessenten in unserer Datenbank stellen wir Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück mit großer Reichweite und trotzdem gezielt vor!
Wenn gewünscht, bieten wir Käufern eine unabhängige Finanzierung der Immobilie an, sodass der Erwerb zu bestmöglichen Konditionen erfolgen kann. Immobilien können an die individuellen Bedürfnisse potenzieller Kaufinteressenten angepasst werden.
Indem wir diese Potenziale optimal nutzen, inspirieren wir potenzielle Käufer und helfen ihnen dabei, ihre Wünsche zu realisieren. Hierbei geben wir besonders Anregungen, wie der bestehende Grundriss an die individuellen Wünsche angepasst werden kann. Auf Wunsch vermitteln zuverlässige Handwerkbetriebe, die die Wünsche der Käufer zügig umsetzen.
Während des gesamten Verkaufsprozesses bauen wir eine enge persönliche Bindung auf, wir sind stets erreichbar und kümmern uns intensiv und mit viel Herz um die Wünsche der Kaufinteressenten. So wird Ihr Immobilienverkauf eine Erfolgsgeschichte.
Professioneller Verkauf
VORBEREITUNG
Individuelle Erstberatung
Passgenaue Vermarktungsstrategie
Verkaufsfördende Präsentation
Repräsentatives Exposé
Virtuelle Rundgänge in 3D
VERMARKTUNG
Hervorragendes Marketing
Direkte Ansprache vorgemerkter Interessenten
Professionelle Besichtigungen
VERKAUF
Bonitätsprüfung von Kaufinteressenten
Zielgerichtete Verkaufsverhandlungen
Prüfen des Vertragsentwurfs
Begleitung zum Notartermin
Schlüsselübergabe und Übergabeprotokoll
Immobilienverkauf im Überblick
1. Unser erstes Gespräch: Wir stellen uns vor
2. Wichtige Dokumente und Unterlagen für Ihre Immobilie
3. Analyse der Zielgruppe
4. Hochwertige und stilvolle Präsentation
5. Vermarktung
Wir sorgen dafür, dass die richtigen Interessenten von der Immobilie erfahren. Dafür verwenden wir verschiedene Immobilienplattformen, Facebook, Instagram, YouTube, Google Ads, Ebay-Kleinanzeigen, Interessenten-Newsletter und Vor-Ort-Werbung: Unsere Zielgruppe wird Ihre Immobilie kennen.
6. Besichtigungen
7. Immobilienkaufvertrag
8. Übergabe und Eigentümerwechsel
Häufig gestellte Fragen zu geerbten Immobilien
Ich habe eine Immobilie geerbt. Entstehen für mich Kosten?
Eine Immobilie zu erben kann Einkünfte mit sich bringen, aber auch Ausgaben, die in vollkommen unterschiedlichen Bereichen entstehen können. Haben Sie das Elternhaus geerbt, geht es primär um laufende Kosten für das Haus und die Gebühren, die im Zuge der Abwicklung der Erbschaft entstehen. So müssen Sie mit Kosten für den Erbschein rechnen, die von der Höhe des Immobilienwertes abhängen. Außerdem entstehen Gebühren für die Bereinigung des Grundbuchs. Wenn Sie jedoch die Umschreibung innerhalb von 2 Jahren vornehmen, entfallen grundbuchliche Gebühren.
Ist die geerbte Immobilie vermietet, sind Sie als Erbnehmer für die Bewirtschaftungskosten sowie die sonstigen bestehenden Verpflichtungen verantwortlich. Wird das Haus von einer Hausverwaltung betreut, sollten Sie sich über die wirtschaftliche Situation informieren lassen. Als Makler unterstützen wir Sie gerne bei allen Fragen. Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt, zu treten.
Fällt beim Erbe die Spekulationssteuer an?
Für die Erbschaft selbst fällt keine Spekulationssteuer an. Wird ein geerbtes Haus verkauft, kann unter Umständen Spekulationssteuer fällig werden. Grundsätzlich gilt, dass keine Spekulationssteuer anfällt, wenn die Immobilie erst nach einer Frist von 10 Jahren verkauft wird oder wenn es im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst oder vom Nachwuchs mietfrei bewohnt wurde.
Da Erben Rechtsnachfolger und keine Käufer sind, beginnen die Fristen für die Spekulationssteuer daher nicht ab dem Erbzeitpunkt von vorn. Entscheidend ist, wann der Erblasser die Immobilie erworben hat. Wurden die vorgegebenen Fristen eingehalten, wird das Finanzamt für den Hausverkauf oder Wohnungsverkauf keine Spekulationssteuer in Rechnung stellen.
Während die Erbschaftssteuer mit jedem Erbe anfällt und unabhängig davon ist, ob Sie die Immobilie verkaufen oder nicht, fällt die Spekulationssteuer nur beim Verkauf der geerbten Immobilie an und bei nicht Einhaltung der Spekulationsfrist.
Es ist möglich, die Spekulationssteuer zu umgehen. Das Einkommenssteuergesetz (§ 23 EStG) definiert, wann für den Verkauf einer privaten Immobilie keine Spekulationssteuer fällig wird. Steuerfrei können Sie die Immobilie frühestens nach zehn Jahren verkaufen, nachdem der Erblasser die Immobilie gekauft hat. In diesem Zusammenhang handelt es sich um die sog. Zehnjahresfrist. Oder wenn Sie das Haus oder die Wohnung mindestens zwei Jahre vor der Veräußerung und im Jahr der Veräußerung dauerhaft selbst bewohnen. Das bedeutet, dass Sie beim Einwohnermeldeamt unter der Adresse angemeldet sind. Es handelt sich um die Dreijahresfrist. Oder Ihr Kind wohnt unentgeltlich (mietfrei) vor dem Verkauf in der Immobilie. Ein dauerhaftes Wohnrecht ist erforderlich (Anmeldung beim Einwohnermeldeamt). Wenn Sie die genannten Spekulationsfristen einhalten, können Sie Steuern sparen. Bei der Dreijahresfrist werden angebrochene Kalenderjahre gerechnet. Praktisch bedeutet es, dass wenn Sie oder Ihr Kind in der geerbten Immobilie beispielsweise vom Oktober 2020 bis März 2022 wohnen, ist somit die vorgegebene Dreijahresfrist erfüllt.
Die Berechnung der Zehnjahresfrist beginnt mit dem Kauf der Immobilie durch den Erblasser. Entscheidend ist also das ursprüngliche Kaufdatum in dem von einem Notar beurkundeten Vertrag und nicht der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihr Erbe antreten oder die Eigentumsumschreibung.
Ist es möglich, ein geerbtes Mehrfamilienhaus in eine WEG umzuwandeln?
Hier lohnt es sich sicher, mit einem kompetenten Steuerberater zu sprechen. Auch bei den Kosten der Auflassungsvormerkung und Eintragung ins Grundbuch gibt es Einsparungsmöglichkeiten. Wissenswert ist auch, dass eine Zuteilung aus einer familiären Teilung zudem kein Mietervorkaufsrecht im Sinne des § 577 BGB auslöst. Als Immobilienmakler führen wir keine rechtliche Beratung durch.
Muss ich im Zusammenhang mit Immobilienerbe Steuern zahlen?
Die Tatsache, dass Ihre Immobilie der Erbschaftsteuer unterliegt, bedeutet nicht zwingend, dass Finanzamt Sie zur Kasse bittet und Steuern für den Nachlass fällig werden. Für die nächsten Angehörigen gelten Freibeträge, die vom ermittelten Wert der Immobilie in Abzug gebracht werden. Nach Abzug bestimmter Beträge werden verschiedene Steuersätze auf das verbleibende Vermögen angewendet. Für Erben erster Ordnung liegen die Freibeträge derzeit bei EUR 500.000 EUR für Ehepartner, bei 400.000 EUR für jedes Kind und für Enkel bei 200.000 bis 400.000 je nach Situation.
Hier ein Überblick über die unterschiedlichen Steuerklassen:
Erbschaftssteuer-Klasse I: Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern
Erbschaftssteuer-Klasse II: Geschwister, Kinder der Geschwister und Stiefeltern, Schwiegereltern und Schwiegerkinder sowie Cousinen und Cousins
Erbschaftssteuer-Klasse III: andere Erben
Grundlage für die Steuern bildet der Verkehrswert, den das Finanzamt bestimmt. Das Finanzamt führt die Verkehrswert-Ermittlung dabei nach allgemeinen Kriterien durch. Individuelle, aber möglicherweise wertbeeinflussenden Faktoren werden oft nicht berücksichtigt. Ist das geerbte Haus oder die geerbte Wohnung vermietet, zieht das Finanzamt außerdem zehn Prozent vom Verkehrswert ab. Um zu vermeiden, dass Sie Ihre geerbte Immobilie zu einem zu geringen Preis verkaufen, ist die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sinnvoll.
Ich bin nicht Alleinerbe. Was sollte ich beachten?
Sobald es mehr als einen Erben gibt, bilden die Erben automatisch eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft wird im BGB als Rechtsform geregelt. Erbengemeinschaften bestehen meistens konfliktfrei über lange Zeiträume. Wenn ein Miterbe die Auflösung verlangt, kommt es zur Erbauseinandersetzung, unabhängig davon, wie groß sein Erbanteil ist.
Meist ist es der Wunsch eines Erben, die Immobilie oder seinen Anteil am Erbgegenstand zu veräußern. Es kommt vor, dass sich die Erben nicht einig über den Wert insgesamt und den Wert der jeweiligen Anteile sind. Dann kommt es häufig zu Streitigkeiten, die gerichtlich geklärt werden müssen. Wir klären zu jeder Phase der Auseinandersetzung und gerne auch vor einer Auseinandersetzung, welchen Marktwert die geerbte Immobilie hat. Oft kann eine Teilung nach WEG die Lösung bringen. In diesem Fall wird ein teilungsfähiges Objekt in Wohneigentum (Eigentumswohnungen) geteilt. Die Miterben, die dann jeweils zu Eigentümern in einer Gemeinschaft werden, können dann frei und individuell entscheiden, was mit den jeweiligen Miteigentumsanteilen geschehen soll.
Natürlich bleibt auch immer die Möglichkeit für den Verkauf der gesamten Immobilie. Da bedeutet, dass die Immobilie als Ganzes veräußert und der Erlös unter den Erben geteilt wird.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie erfahren? Kostenlos und unverbindlich
Wollen Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie erfahren? Für fundierte Wertauskünfte für Immobilie in München und Umland sind wir der richtige Ansprechpartner
Sie erreichen uns am besten unter der Telefonnummer 089 70065020 oder schreiben Sie uns an.
Unsere Immobilienbewertung beinhaltet für Sie:
- Eine hochwertige Analyse Ihrer Immobilie.
- Fundierte Immobilienbewertung mit Marktanalyse.
- Geeignet für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.
Wir verkaufen Ihr Haus mit Verstand & Fachwissen
Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen sind wir für Sie als Immobilienmakler da. Nicht nur Fachwissen und Versand sind erforderlich, sondern auch Empathie, um eine Immobilie erfolgreich zu verkaufen. Wir glauben, dass Immobilien mehr sind als nur ein Quadratmeterpreis und vier Wände. Sie sind Räume, in denen einzigartige Geschichten geschrieben werden. Diese Überzeugung beeinflusst unsere Arbeitsweise und zeigt Respekt gegenüber Eigentümern und Käufern gleichermaßen..
Viele von unseren Kunden haben uns geschrieben, wie beeindruckt und zufrieden sie mit unserer professionellen Vermittlungstätigkeit sind. Darüber können Sie sich unter Referenzen und Maklerbewertung selbst überzeugen.
Immobilienmakler für München
- Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und Grundstücke in München.
- Wir bieten individuelle und persönliche Beratung.
- Profitieren Sie von unseren Marktkenntnissen.
- Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück in München.
- Es erwartet Sie ein echter Service: offen, transparent und erfolgsorientiert.
- Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
- Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.
Bewertungen von unseren Kunden
Die Zufriedenheit von unseren Kunden ist uns sehr wichtig. Hier können Sie lesen, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. So könne Sie einen guten näheren Einblick in unsere Arbeitsweise erhalten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen sehr gerne zur Seite.
… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …
Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich … was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!
Ihre Nachricht an uns: Haus in München oder Umland erfolgreich und zum bestmöglichen Kaufpreis verkaufen
Es würde uns sehr freuen, von Ihnen zu hören! Gerne können Sie uns entweder telefonisch kontaktieren oder uns eine Nachricht über unser Kontaktformular senden. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter, falls Sie Fragen oder Anliegen haben. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren! Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 089 70065020.