Der Aufteilungsplan: Eine unverzichtbare Grundlage für den erfolgreichen Wohnungsverkauf
Aufteilungsplan und warum er bei der Entscheidungsfindung wichtig ist
Beim Wohnungsverkauf spielt die Lage eine besondere Rolle bei den Kaufinteressenten. Eine Eigentumswohnung in attraktiver Lage verkauft sich gut. Es kommt dabei nicht nur auf die Lage innerhalb der Stadt – zentral oder in ruhiger Lage am Stadtrand, sondern auch auf die Lage direkt im Gebäude an. Die Bauzeichnungen inklusive des Aufteilungsplans sind wichtige Instrumente und erleichtern Interessenten die Entscheidung für eine Wohnung.
Was ist ein Aufteilungsplan?
Beim Wohnungsverkauf ist der Aufteilungsplan von großer Bedeutung. Er wird auch als Teilungsplan bezeichnet und ist eine Bauzeichnung des Gesamteigentums. Der Aufteilungsplan bildet das Gebäude ab (Vordergebäude und Rückgebäude falls vorhanden). Auf ihm sind alle Gebäudeteile vom Mehrfamilienhaus dargestellt, die als Gemeinschaftseigentum allen Wohnungseigentümern gehören, aber auch die Eigentumswohnungen mit ihrer Lage und Größe. Diese Wohnungen gelten als Sondereigentum. Mithilfe der Baubestandszeichnung ist es möglich zu erkennen, welche Räume zu Wohnzwecken genutzt werden.
Die Nummerierung sorgt für eine klare Aufteilung der Räumlichkeiten unter den Miteigentümern
Der Aufteilungsplan enthält alle Gebäudeteile im Maßstab 1:100 und jede Einheit ist im eigenen Grundbuchblatt erfasst. Die Nutzungseinheiten sind im Teilungsplan nummeriert, um Verwechslungen und Irrtümer auszuschließen.
Wenn der Architekt bei Erstellung des Aufteilungsplans Sondereigentumseinheiten bestimmten Nutzungszweck angibt (etwa Nagelstudio), ist dies rechtlich ohne Bedeutung. Das liegt daran, dass der Aufteilungsplan nicht die Aufgabe hat, den Nutzungszweck festzulegen. Der Nutzungszweck kann der Gemeinschaftsordnung, der Teilungserklärung bzw. dem Teilungsvertrag entnommen werden.
Denken Sie an einen Immobilienverkauf, sollten Sie sich um den Aufteilungsplan bemühen und prüfen, ob alle wichtigen Angaben klar ersichtlich sind. Interessenten möchten wissen, wie groß die zu veräußernde Eigentumswohnung ist, in welcher Etage sie sich befindet und ob sie eventuell an einer stark befahrenen Straße liegt.
Wenn Sie uns mit dem Verkauf Ihres Wohneigentums beauftragen, beschaffen wir als Immobilienmakler alle notwendigen Unterlagen zu der Immobilie. Hier können Sie sich über unsere umfangreiche Dienstleistung informieren. Selbstverständlich könne Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Sehr gerne beantworten Sie Ihre Fragen rund um Immobilien.
Welche Angaben enthält der Aufteilungsplan?
Auf die Teilungserklärung achten
Der Aufteilungsplan kann gemäß § 7 des Wohneigentumsgesetzes nach einer Entscheidung der Landesregierung anstelle von einer Baubehörde auch von einem öffentlich bestellten oder anerkannten Sachverständigen für Bauwesen ausgefertigt und bescheinigt werden. Die einzelnen Einheiten müssen in sich abgeschlossen sein. Voraussetzung dafür ist eine Teilungserklärung (Teilungsvertrag) und der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. Mit der Teilungserklärung erklärt der Grundstückseigentümer dem Grundbuchamt, dass das Wohngebäude in Wohneinheiten als Sondereigentum und damit verbundene Miteigentumsanteile geteilt wird. Beim Wohnungsverkauf bietet die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung wichtige Informationen für die potenziellen Käufer. Die zuständige Behörde prüft den Aufteilungsplan, der anschließend Bestandteil der Teilungserklärung wird.
Der Aufteilungsplan als Voraussetzung für den Wohnungsverkauf
Wenn eine Baufinanzierung bei Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines gewerblichen Teileigentums benötigt wird, gehört die Teilungserklärung zu den Urkunden, die der finanzierenden Bank vorgelegt werden müssen.
Neben der Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in rechtlich voneinander getrennte Wohneinheiten ist, stellt der Aufteilungsplan die Grundvoraussetzung für den Wohnungsverkauf dar. Er informiert über die Abgeschlossenheit der Wohnungseinheiten sowie deren Größe und Position im Gebäude. Auch für die Baufinanzierung muss der Aufteilungsplan inkl. Teilungserklärung sowie das Grundbuch vorgelegt werden.
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